Bemerkungen.
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Unterprima, 6 Stunden.
Geometrie. Wiederholung, Vertiefung und Erweiterung der Stereometrie. An die
Behandlung der Kugel schließen sich die einfachsten kartographischen Anwendungen und die
Elemente der sphärischen Trigonometrie. Mathematische Erdkunde. Die ebenen Schnitte
am Kegel leiten über zur Entwickelung der einfachsten Eigenschaften der Kegelschnitte in
elementarer Behandlungsweise. Stereometrische Berechnungs= und Konstruktionsaufgaben.
Arithmetik und Algebra. Lehre von den arithmetischen und geometrischen Reihen
nebst Anwendungen (insbesondere auch Aufgaben aus der Geometrie und der Zinseszins= und
Rentenrechnung, die dabei eine Repetition erfährt). Kombinatorik und Wahrscheinlichkeits-
rechnung in knapper Behandlungsweise.
Fortgesetztes Auflösen von Gleichungen, namentlich solcher vom 2. Grade mit zwei
Unbekannten. Abbildungen wie in IIa.
Schriftliche Arbeiten wie in II.
Oberprima, 6 Stunden.
Geometrie. Analytische Geometrie der Ebene, insbesondere der Kegelschnitte. Wieder-
holungen in Form zusammenfassender Uberblicke über ganze Gebiete.
Die Schüler bis in die Grundbegriffe der Infinitesimalrechnung zu führen, ist gestattet,
wenn die günstige Zusammensetzung einer Klasse sicheren Erfolg verspricht.
Arithmetik und Algebra. Kubische Gleichungen in knapper Behandlungsweise.
Binomischer Lehrsatz. Exponentialreihe. Moivrescher Lehrsatz. Aufgaben über Maxima und
Minima.
Eingestreute Gleichungen 2. Grades mit zwei Unbekannten.
4 größere Hausaufgaben, die in die verschiedenen mathematischen Gebiete hinübergreifen
und die Neigung der Schüler zu selbständigen Untersuchungen anregen und fördern; kurze
Klassenarbeiten nach Bedarf.
§ 32. 1. Im gesamten mathematischen Unterrichte einschließlich des Rechnens kommt
es darauf an, daß die Schüler neben einer Summe von Kenntnissen und der Fähigkeit, sie
in Aufgaben der Theorie oder des praktischen Lebens anzuwenden, einen klaren Einblick in die
Methoden dieses Faches gewinnen. Dabei muß der Unterricht unausgesetzt im Auge behalten,
die Schüler zu der Genauigkeit und Strenge zu erziehen, die der Mathematik besonders
eigen sind.
2. Der Rechenunterricht darf über der höchst nötigen unablässigen Pflege der Fertigkeit
im schriftlichen und im Kopfrechnen nie die Verpflichtung außer acht lassen, die für die ver-
schiedenen Rechnungsoperationen grundlegenden einfachen Gesetze den Schülern völlig klar und