Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Bemerkungen. 
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Unterprima, 6 Stunden. 
Geometrie. Wiederholung, Vertiefung und Erweiterung der Stereometrie. An die 
Behandlung der Kugel schließen sich die einfachsten kartographischen Anwendungen und die 
Elemente der sphärischen Trigonometrie. Mathematische Erdkunde. Die ebenen Schnitte 
am Kegel leiten über zur Entwickelung der einfachsten Eigenschaften der Kegelschnitte in 
elementarer Behandlungsweise. Stereometrische Berechnungs= und Konstruktionsaufgaben. 
Arithmetik und Algebra. Lehre von den arithmetischen und geometrischen Reihen 
nebst Anwendungen (insbesondere auch Aufgaben aus der Geometrie und der Zinseszins= und 
Rentenrechnung, die dabei eine Repetition erfährt). Kombinatorik und Wahrscheinlichkeits- 
rechnung in knapper Behandlungsweise. 
Fortgesetztes Auflösen von Gleichungen, namentlich solcher vom 2. Grade mit zwei 
Unbekannten. Abbildungen wie in IIa. 
Schriftliche Arbeiten wie in II. 
Oberprima, 6 Stunden. 
Geometrie. Analytische Geometrie der Ebene, insbesondere der Kegelschnitte. Wieder- 
holungen in Form zusammenfassender Uberblicke über ganze Gebiete. 
Die Schüler bis in die Grundbegriffe der Infinitesimalrechnung zu führen, ist gestattet, 
wenn die günstige Zusammensetzung einer Klasse sicheren Erfolg verspricht. 
Arithmetik und Algebra. Kubische Gleichungen in knapper Behandlungsweise. 
Binomischer Lehrsatz. Exponentialreihe. Moivrescher Lehrsatz. Aufgaben über Maxima und 
Minima. 
Eingestreute Gleichungen 2. Grades mit zwei Unbekannten. 
4 größere Hausaufgaben, die in die verschiedenen mathematischen Gebiete hinübergreifen 
und die Neigung der Schüler zu selbständigen Untersuchungen anregen und fördern; kurze 
Klassenarbeiten nach Bedarf. 
§ 32. 1. Im gesamten mathematischen Unterrichte einschließlich des Rechnens kommt 
es darauf an, daß die Schüler neben einer Summe von Kenntnissen und der Fähigkeit, sie 
in Aufgaben der Theorie oder des praktischen Lebens anzuwenden, einen klaren Einblick in die 
Methoden dieses Faches gewinnen. Dabei muß der Unterricht unausgesetzt im Auge behalten, 
die Schüler zu der Genauigkeit und Strenge zu erziehen, die der Mathematik besonders 
eigen sind. 
2. Der Rechenunterricht darf über der höchst nötigen unablässigen Pflege der Fertigkeit 
im schriftlichen und im Kopfrechnen nie die Verpflichtung außer acht lassen, die für die ver- 
schiedenen Rechnungsoperationen grundlegenden einfachen Gesetze den Schülern völlig klar und
	        
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