Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

  
  
6 Angabe Bezeichnung 
  
Bezeichnung bei den für Militär- der Behörden, an 
anwärter nicht aus- b ie er d, 
der schließlich bestimmten nugen mrichtensind. Bemerkungen. 
Stellen. Selfen, in welchem Behörde selbst ist, bei 
vorbehalten sind. der die Anstellung — 
gewünscht wird. | 
  
I. Bei sämtlichen Verwaltungen. 
Bezüglich der Diä- 
tisten bei den Kreis- 
und Amtshaupt= 
mannschaften sowie 
bei den Expeditionen 
des Dresdner Jour- 
Anals, der Leipziger 
Zeitung, des akade- 
mischen Rates und 
Kanzleibeamte, denen lediglich die Besorgung des 
Schreibwerks und der damit zusammen- 
hängenden Dienstverrichtungen obliegt Di#- 
tisten, Schreiber usw. 
  
  
  
der Landes- 
anstalten: 
« NMinisterium des 1 
Innern. · 
II. Gesamtministerium. 
1. Winisterium. 
Diener. 1 
2. Kabinettskanzlei. 
Kanzleibote (zugleich Aufwärter im Mini- I 
sterium des Königlichen Hauses). 
3. Oberverwaltungsgericht. 
Diener. 
4. Sberrechnungskammer. 
Diener. » 
f · 
5. Bauptstaatsarchiv. 
Diener, Gesamt- 
Hausmeister. 1 ministerium. 
D 
  
20
	        
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