Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Tag der Besetzung. J 
des Angestellten und ob 
Militäranwärter, Inhaber 
des Anstellungsscheins 
oder Zivilanwärter. 
Name 
Zeitherige 
Dienststellung. 
Bemerkungen. 
  
10. 
  
  
  
  
In dieser Spalte ist alles das an— 
zugeben, was etwa gegenüber dem 
Inhalte der übrigen Spalten zur 
Rechtfertigung des Verfahrens 
noch erforderlich ist, namentlich 
ist ersichtlich zu machen, wie viel 
Bewerbungen von Militäranwär— 
tern usw. für die betreffende Stelle 
vorgelegen haben oder nach Aus— 
schreibung in der Vakanzenliste 
eingegangen sind und aus welchen 
Gründen etwa Militäranwärter 
usw. nicht haben berücksichtigt 
werden können, ferner ist Nummer 
und Tag der Vakanzenliste, in 
welcher die betreffende Bekannt- 
machung erfolgt ist, zu bezeichnen. 
Ebenso ist anzugeben, wenn 
eine Abweichung von der Reihen- 
folge in der Bewerberliste — Er- 
läuterungen VII zu § 11 Absatz 2 
— aus dienstlichen Rücksichten be- 
dingt gewesen ist. 
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