— 351 —
3. Kenntnis der wichtigsten Grundsätze und Formen des Unterrichts, der Schulzucht
oder Schulpflege,
4. Vertrautheit mit den methodischen Problemen des fremdsprachlichen Unterrichts
und den amtlichen Vorschriften und Lehrplänen für denselben in den verschiedenen Schul-
arten,
5. a) von Bewerbern, welche die Lehrbefähigung in der französischen Sprache
nachweisen wollen:
Einsicht in den französischen Versbau und Ubersicht über den Entwicklungsgang
der französischen Literatur, besonders aus dem 17. Jahrhundert, aus der einige
Werke der hervorragendsten Dichter und Prosaiker, auch der neuesten Zeit, mit
Verständnis gelesen sein müssen,
b) von Bewerbern, welche die Lehrbefähigung in der englischen Sprache nach-
weisen wollen:
UÜbersicht über den Entwicklungsgang der englischen Literatur seit Chaucer,
aus welcher einige Werke der hervorragendsten Dichter und Prosaiker, auch der
neuesten Zeit, mit Verständnis gelesen sein müssen.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt für jede Abteilung in der Regel zwei
Stunden.
Die Prüfung wird mit Ausnahme der allgemeinen Erziehungs= und Unterrichtslehre
und der Methodik des fremdsprachlichen Unterrichts, welche in deutscher Sprache geprüft
werden, in der betreffenden Fremdsprache abgehalten.
8 10. In der praktischen Prüfung ist eine Lehrprobe aus dem Gebiete des fremd-
sprachlichen Unterrichts in einer Klasse einer höheren Lehranstalt abzulegen.
Die Unterrichtssprache ist hierbei in der Regel die französische beziehentlich die
englische. «
Die Aufgaben werden auf Vorschlag der Mitglieder der Prüfungskommission von dem
Vorsitzenden bestimmt und durch das Los verteilt.
Zur Vorbereitung auf die Lehrprobe wird ein Tag (24 Stunden) gewährt.
Vor Beginn der Lehrprobe ist ein methodisch angelegter Entwurf einzureichen.
§ 11. Jede Täuschung durch Benutzung fremder Hilfe oder unerlaubter Hilfsmittel
hat Zurückweisung von der Prüfung oder, wenn die Täuschung erst nach Beendigung der
Prüfung entdeckt wird, die Verweigerung beziehentlich Ungültigkeitserklärung des Prüfungs-
zeugnisses zur Folge.
Auch kann im Falle eines bloßen Versuches, fremde Hilfe oder unerlaubte Hilfsmittel
zu gebrauchen, die Zurückweisung von der ferneren Teilnahme an der Prüfung beziehent-
Praktische
Prüfung.
Folgen
unerlaubter
Hilfe