Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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C. Schlußbestimmungen. 
8 16. 
In Fällen, in denen das in den §§ 6 bis 15 vorgeschriebene Untersuchungsverfahren für die gesund- 
heitliche und veterinärpolizeiliche Beurteilung des Fleisches nicht ausreicht, ist eine mikroskopische, erforderlichenfalls 
auch eine bakteriologische!) Untersuchung vorzunehmen und die Reaktion des frischen Muskelfleisches festzustellen.2) 
Dies gilt namentlich für den Fall des Verdachts von Blutvergiftung. 
Beim PVorliegen des Verdachts verbotsroidriger Einfuhr von aubereitetem Binhuferfleisch (S 
Abs. 17 MWr. 40 ist die berologesche Dnterstcheno auszu#aserens). Sofern diese Entersuchungꝗ, æ. B. bei 
  
1) Nachdem die Oberfläche mit fast zum Glühen erhitzten Messern abgesengt ist, wird mit einem frisch ausgeglühten 
Messer ein Schnitt in die Tiefe geführt und mit sterilem Messer und ausgeglühter Pinzette aus der Tiefe der Muskulatur eine 
Krobe entnommen. Diese dient 1. zur Anfertigung von Ausstrichpräparaten, 2. zur Anlegung von Kulturen auf schräg erstarrtem 
gar. 
:2) Die Reaktion des frischen Muskelfleisches ist in der Weise zu prüfen, daß in die Hinterschenkelmuskulatur und an 
zwei weiteren möglichst voneinander entfernt liegenden Körpergegenden ein tiefer Schnitt gelegt und auf die Schnittfläche mit einem 
Messer mit destilliertem Wasser schwach angefeuchtetes Lackmuspapier angedrückt wird. Nach 10 Minuten wird das Papier vom 
Objekt abgehoben, auf eine weiße Unterlage gelegt und mit einer anderen, ebenfalls angefeuchteten Probe des ursprünglichen 
Lackmuspapiers verglichen. — 
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Titer so æugesetet, dass es an der Wand des Röhrchens herabfliesst und sich auf seinem Boden ansammelt. Zu Röhrchen 2 
#toird 0,7 com normales, ebenfalls völlig klares Kaninchen-Serum in gleicher Weise gegeben. 
Die Röhrchen sind bei Zimmertemperatur aufaubewahren und dürfen nach dem Serum-Zusatae nicht ge— 
schuüttelt werden. 
Beurteilung der Ergebnisse. Tritt in Röhrchen 1 ebenso wie in Röhrchen 8 nach etica fünf Mrnuten eine 
hauchartige, in der Regel am Boden des Röhrchens beginnende Trübunq auf, die sich innerhalb weiterer fünf Minuten 
in eine wolkige umwandelt und nach spätestens 30 Minuten als Bodensatz absetst, 2odbrend die Löstngen in den ũbrigen 
Rönchen vôllig klar blesben, 60 Randelft es sch e#m Pferdefleisch (oder anderes Einhuferfleisch). Später entstehende 
Trühungen dürfen als posttsbe Realtson n#icht aufgefasst werden. Zur besseren Fesestellung der ruerst eintretenden Trũ- 
bung können die Röhrchen bei auffallendem Tages- oder Fünstlichem Lichte befrachtet werden, iudem R#nter das beil#schtete 
Keugenslos eine schwarze Fläche (z. B. sheoazes Bap:zer oder derpleichen) geschoben wird. 
Das ausrällende S#ertm Mites einen Titer 1.20 000 haben, d. k. es miss noch ein der Ferdunnung 1.20 000 tn 
einer Lösung von Eflerdebltt-Sertm binnen 5 Mn##sten eine begnende Trühung berbenführen. Derartiges Sertm est bis
	        
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