Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Anlage: 
Vordrucke 
für die bei den Akten bleibenden Entwürfe zu den Zeugnissen. (Die Zeugnisse selbst sind 
ohne Zwischendrucke ganz zu schreiben.) 
H err (bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu 
unterstreichen, gegebenen Falles Doktortitel]J).. U / 
Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Vatersggge , geboren den 
....... 1...zu(beieinemkleinerenOrteauchAngabedesBezirks)....., 
(AngabederKonfessionoderReligion).......... ,beftanddieReifeprüfungzu 
(OfternoderMichaelis).......... 1...aufde(BezeichnungderAnstalt) 
...... in........undstudierte(Studienfach)......von....... 
bis...... in (Angabe der Universitäten oder Hochschulen und der Aufenthaltsdauer 
bei jeder einzelnen, gegebenenfalls auch des Ortes und der Zeit der Promotion). 
(Seiner militärischen Dienstpflicht genügte er von 1 bis 
........ 1...in[Ort].......) 
AufdieMe·ldungvom..teU........... 1...zurPrüfungfürdas 
Lehramt an höheren Schulen zugelassen, erhielt er zu schriftlicher Bearbeitung die Auf— 
gaben 
(Als Ersatz für die .. Hausarbeit wurde eine von ihm verfaßte Druckschrift 
angenommen, betitelt ) 
Der mündlichen Prüfung unterzog er sich am (Angabe der Prüfungstage 
Herr (Name des Kandidaten) .. . . . . . . hat die Prüfung für das Lehramt an 
höheren Schulen bestanden, und zwar ist ihm nach dem gesamten Ergebnis der schrift— 
lichen und mündlichen Prüfung das Zeugnis 
(genügend, gut oder mit Auszeichnung .. bestanden 
zuerkannt worden; er besitzt die Lehrbefähigung in (Angabe der Lehrfächer). . . . . . 
für die erste Stufe und in (Angabe der Lehrfächer) . . . . . . . für die zweite Stufe. 
Die Lehrprobe hater abgelegt. (Hier sind die Einzelzensuren 
einzufügen.) 
Bezüglich der Meldung zur Ableistung des Probejahres wird auf die Prüfungs- 
ordnung für das höhere Schulamt tvo 19 verwiesen. 
Dresden, den en 19 
Königliche Wissenschaftliche Prüfungskommission. 
(Siegel.) 
(Unterschriften des Vorsitzenden der Kommission und der Mitglieder des betreffenden 
Prüfungsausschusses.)
	        
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