190
Nr.
Sachbetreff.
Betrag
von
bis
Gebühren
Mi st- "66 -
Mindest Höchst Feststehender
Betrag
([J.
4 14
—— .
II.
12.
13.
11.
16.
Bergrechtliche Enteignungen (A. B. G. §§ 122 flg.;
A. V. O. z. A. B. G. 88 120 flg.; § 95 des Enteignungs-
—gesetzes und § 24 der Verordnung zur Ausführung des
Enteignungsgesetzes).
a) Verleihung des Enteignungsrechts
b) Sonstige kostenpflichtige Amtshandlungen in Ent-
eignungssachen
Erlöschen eines Bergbaurechtes (A. B. G. 8 68 giffer 2 2,
88 168 flg. und die hierzu erlassenen Nachtragsgesetze).
a) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser Aufgabe
eines Kohlenbergbaurechts ..
b) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser 2
eines verliehenen Bergbaurechts
Jc) Gänzliche oder teilweise Entziehung eines verliehenen
Bergbaurechts .
d) Feststellung des bolstindigen cbbanes e eines bohlen
bergbaurechts
Unterirdische HBewerbliche Gruben Verordnung vom
12. Mai 1900 — G.= u. V.-Bl. S. 256 —).
Siehe hierzu die Zusatzbestimmung in Nr. 8
dieses Verzeichnisses.
eeschaftsween (A. B. G. S§ 9 flg.; A. V. O. z. A. B. G.
88
a) Genehmigung oder Aufstellung e einer Gewertschafts.
satzung . . .
b) Genehmigung oder Aufstellung eines Auchns zu
einer Gewerkschaftssatzung .
c) Mitwirkung bei Liquidation einer Gewertschaft
d) Ermächtigung von Mitgliedern zur Berufung einer
Gewerkenversammlung einschließlich der. Ordnung
des Vorsitzes
e) Entziehung der Rechtsfähigkeit
Gutachtliche und ähnliche Aussprachen an andere Be—
hörden in Angelegenheiten, für welche von diesen Kosten
erhoben werden .. . .
Hinterlegungen für die Annahme, Verwahrung und Rück—
gabe:
a) von Geld ohne Rücksicht auf, die Dauer der Ver—
wahrung von je 100.A4 — 30 4, mindestens
10 1 —
10
10
20
100
10
100
"n
100
200 —
200
I