Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

190 
  
Nr. 
Sachbetreff. 
  
  
Betrag 
von 
bis 
Gebühren 
Mi st- "66 - 
Mindest Höchst Feststehender 
Betrag 
  
([J. 
4 14 
—— . 
  
II. 
12. 
13. 
11. 
16. 
  
Bergrechtliche Enteignungen (A. B. G. §§ 122 flg.; 
A. V. O. z. A. B. G. 88 120 flg.; § 95 des Enteignungs- 
—gesetzes und § 24 der Verordnung zur Ausführung des 
Enteignungsgesetzes). 
a) Verleihung des Enteignungsrechts 
b) Sonstige kostenpflichtige Amtshandlungen in Ent- 
eignungssachen 
Erlöschen eines Bergbaurechtes (A. B. G. 8 68 giffer 2 2, 
88 168 flg. und die hierzu erlassenen Nachtragsgesetze). 
a) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser Aufgabe 
eines Kohlenbergbaurechts .. 
b) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser 2 
eines verliehenen Bergbaurechts 
Jc) Gänzliche oder teilweise Entziehung eines verliehenen 
Bergbaurechts . 
d) Feststellung des bolstindigen cbbanes e eines bohlen 
bergbaurechts 
Unterirdische HBewerbliche Gruben Verordnung vom 
12. Mai 1900 — G.= u. V.-Bl. S. 256 —). 
Siehe hierzu die Zusatzbestimmung in Nr. 8 
dieses Verzeichnisses. 
eeschaftsween (A. B. G. S§ 9 flg.; A. V. O. z. A. B. G. 
88 
a) Genehmigung oder Aufstellung e einer Gewertschafts. 
satzung . . . 
b) Genehmigung oder Aufstellung eines Auchns zu 
einer Gewerkschaftssatzung . 
c) Mitwirkung bei Liquidation einer Gewertschaft 
d) Ermächtigung von Mitgliedern zur Berufung einer 
Gewerkenversammlung einschließlich der. Ordnung 
des Vorsitzes 
e) Entziehung der Rechtsfähigkeit 
Gutachtliche und ähnliche Aussprachen an andere Be— 
hörden in Angelegenheiten, für welche von diesen Kosten 
erhoben werden .. . . 
Hinterlegungen für die Annahme, Verwahrung und Rück— 
gabe: 
a) von Geld ohne Rücksicht auf, die Dauer der Ver— 
wahrung von je 100.A4 — 30 4, mindestens 
  
10 1 — 
10 
10 
20 
100 
10 
100 
  
  
"n 
100 
200 — 
200 
  
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