Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

13. 
14. 
17. 
18. 
31. 
32. 
33. 
34. 
— 271 — 
über die Erteilung der Erlaubnis zur Ableitung von Wasser oder zur Einführung 
von Stoffen nach § 40, 
über die Herstellung von Vorkehrungen zur Abwendung von Nachteilen und über 
die Entschädigung nach § 41, 
ber Entschädigungsansprüche aus § 57, 
über die Beschränkung oder Entziehung der Erlaubnis zur Einführung von schäd- 
lichen Stoffen in ein fließendes Gewässer, wenn dadurch die Beschaffenheit einer 
Heilquelle gefährdet wird, nach § 60, 
über die Verteilung der Unterhaltungskosten, wenn ein fließendes Gewässer die 
Grenze zwischen Grundstücken und Anlagen verschiedener Genossenschaftsbezirke 
bildet, nach §# 64, 
über die Zahl und den Umfang der nach § 65 Satz 1 bestehenden Unterhaltungs- 
genossenschaften, die Ausscheidung von Wasserläufen oder Wasserlaufsstrecken aus 
diesen und die Befreiung einzelner Eigentümer von Grundstücken und Anlagen 
von der Mitgliedschaft nach § 69 Absatz 1 Satz 1 und 2, 
über die Verteilung der Kosten bei Verbandsgenossenschaften nach §# 72 Absatz 3, 
nber die Verpflichtung zur Beitragsleistung und über das Beitragsverhältnis der 
außerhalb der Genossenschaft Stehenden nach 6 77 Absatz 2, 
nüber Vorausleistungen nach 6 78, 
über Anordnungen auf Grund der §## 32, 81, 
über Festsetzung der Grenzen des Hochwassergebietes nach § 86, 
über das Verbot von Bauten und Ablagerungen im Hochwassergebiete nach §& .7, 
über Anordnungen nach § 88, 
über die Breite des vor Hochwasserdämmen frei zu haltenden Geländestreifens nach 
li- 
über die Gestattung von Ausnahmen nach § 89 Absatz 3, 
über Verfügungen nach §# 100 Absatz 3, 
über die Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücken oder Aufnahme einer 
Anleihe seitens einer Wassergenossenschaft nach 6 102, 
über den Beitritt von Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen 
Rechtes zu bestehenden Genossenschaften nach 6 104 Absatz 2, 
über die Genehmigung des Austrittes und über die Ausschließung aus einer Wasser- 
genossenschaft nach 99 106 und 108, 
über die Festsetzung der Kosten nach § 106 Absatz 2, 
über Beschwerden gegen die Androhung, Festsetzung und Ausführung von Zwangs- 
maßregeln nach § 118, 
über Streitigkeiten aus § 133 Absatz 1,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.