Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Bei Ziffer 11 ist hinter dem Heizer für das Gebäude Seestraße 18 in Dresden einzu- 
fügen: 
„Heizer und Hausmann für die Ortenburg in Bautzen“. 
In der Bemerkungsspalte ist zu verlautbaren: 
„Die Bewerber müssen das Schlosser- oder Schmiedehandwerk erlernt haben 
und Kenntnis des Betriebes einer Dampfheizung nachweisen“. 
Zu Ziffer 13. In den Bezeichnungen einzelner Beamtenstellen sind folgende Anderungen 
eingetreten: 
Stationsschaffner 
Eisenbahnschreiber 
Zugschaffner 
Eisenbahnassistenten für den äußeren 
Stationsdienst sowie für den Be— 
triebstelegraphendienst 
* Bahnhofsvorsteher 
Eisenbahnaspiranten 
* Eisenbahnassistenten für den Bu- 
reaudienst 
* Kassenvorsteher 
* Gütervorsteher 
Eisenbahnassistenten für den inneren 
Stationsdienst 
* Stationsverwalter 
Die Bezeichnungen 
für Bahnsteigschaffner und Packer, 
für Bureauschreiber und Stationsschreiber, 
für Schaffner, 
für Stationsassistenten II. Kl. für den 
adußeren sowie für den Betriebstele- 
graphendienst, 
für *Bahnhofsinspektoren II. Kl. und 
* Inspektionsassistenten, 
für Bureauaspiranten und Stations- 
aspiranten, 
für * Bureauassistenten, 
für Fahrgeldkassierer und Güter- 
kassierer, 
für Güterverwalter II. Kl., 
für Stationsassistenten II. Kl. für den 
Expeditionsdienst, 
für * Stationsverwalter II. Kl. 
Stationsassistenten I. Kl. und 
Stationsverwalter I. Kl. 
sind in Wegfall gekommen. 
 
	        
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