Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 385 — 
A. 
Landtagswahl 19 
Tiste 
der stimmberechtigten Wähler 
für die 
Wahlen zur zuriten Kammer der #tändeuersammlunn des Rönigreichs Lachsen 
Wahlkreis der Stadt 
städtischen Wahlkreise. 
Wahlkreise des platten Landes. 
im 
Wahlbezirk der Stadt 
- der Gemeinde 
des Gutsbezirks 
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, soweit ihm nicht nach den folgenden Bestimmungen mehrere Stimmen zukommen. 
Zwei Stimmen haben die Wahlberechtigten, 
a) die ein Einkommen von mehr als 1600 4# haben, «« .. 
b) die aus öffentlichem Amt oder aus privater dauernder Anstellung ein Einkommen von mehr. als 1400.4 beziehen. 97 
c) die zur Gewerbekammer oder zum Landeskulturrat wählen dürfen und aus ihrem Betrieb ein Einkommen von mehr als 
1100 .4 beziehen, . ç . ».. dbesi b 
d) die bei Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grun Esit, haben, 
auf dem mindestens 100 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 1250.4 übersteig hab 
s) die beim Abschluß der Wählerliste als Eigentümer peert Keslche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben, 
von dem mehr als 2 Hektar der Land= oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als ein halber Hektar der Gärtnerei 
oder dem Weinbau dienen 
4) die ihre wissenschaftliche Bildung durch Zeugnisse, die für den einjährig-freiwilligen Militärdienst genügen, nachweisen können. 
Drei Stimmen haben die Wahlberechtigten, 
à) die ein Einkommen von mehr als 2200 haben, « . 
b) die im Sinne Litera Ab, e ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen von mehr als 1900 4 beziehen, fünstlerischen 
e) die, ohne sich in öffentlichem oder privatem Dienstverhältnis zu befinden, aus einer wissenschaftlichen oder höheren künstlerischen 
Tätigkeit (als Rechtsanwälte, Arzte, Hochschullehrer, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller oder in ähnlicher Lebensstellung) mehr 
als 1900 X Einkommen beziehen, 
d) die Grundbesitz im Sinne Litera Ad haben, auf dem über 150 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen 
des Wählers 1600 X übersteigt, 
e) die Grundbesitz im Sinne Litera Ac haben, von dem mehr als 4 Hektar der Land= oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder 
mehr als 1 Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen. 
Vier Stimmen haben die Wahlberechtigten, 
a) die ein Einkommen von mehr als 2800 Kx haben, » , , . . .- 
b) di am Simne Litera Ab, e ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen oder im Sinne Litera Be ein Einkommen von über 
2500 4 beziehen, « .. · ’ 
c)dieGrundbesitzimSinneLiteraAdhaben,·aufdemüber200Steueretnhettenhaften,vorausgesetzt-daßdas Gesamteinkommen 
des Wählers 2200 .4 übersteigt, · - 
d) die Grundbesitz im Sinne Lirgen Ac haben, von dem mehr als 8 Hektar der Land= oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau, oder 
mehr als 2 Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen. 
Wer bei Abschluß der Wählerliste das fünfzigste Lebensjahr vollendet hat, führt eine Zusatzstimme (Altersstimme) Mehr als 
4 Stimmen stehen keinem Wähler zu.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.