Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Zu der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung 
im Königreiche Sachsen für den Wahlkreis der Stadt, 
— 
— 
V. 
IZU städtischen Wahlkreis, 
-- Wahlkreis des platten Landes 
und zwar 
in dem aus der Ortschaft 
yund 
Wird in städtischen 
Wahlbezirken durchstrichen. 
  
bestehenden Wahlbezirke Nr. 
in dem Wahlbezirke Nr. 
Wahlbejirken 
durchstrichen 
der Stadt 
Wird in ländlichen 
Z dem 
hatte sich der unterzeichnete, zur Leitung der Wahl ernannte Wahlvorsteher heute vormittag vor 10 Uhr in e#nem 
als Wahllokal bestimmten
	        
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