Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Nr. 55. Verordnung, 
die Ergänzung des Gebührenverzeichnisses zum Kostengesetze 
vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 113) betreffend; 
vom 1. Juli 1909. 
Auf Grund der dem Ministerium des Innern durch 8 26 Absatz 2 des Gesetzes, be— 
treffend die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Behörden der inneren Ver— 
waltung und von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, vom 30. April 
1906 erteilten Ermächtigung wird das diesem Gesetze beigefügte Gebührenverzeichnis aus 
Anlaß der Verordnung, die Sicherung der Theater, Zirkusgebäude, öffentlichen Ver— 
sammlungsräume und Warenhäuser gegen Feuersgefahr betreffend, vom 1. Juli 1909 
(G.= u. V.-Bl. S. 461) wie folgt ergänzt: 
  
  
  
  
  
  
Gebühren. 
Nr. Kolstenpflichtige Sache. Nindest- r!68 Bemerkungen. 
„ bis 42 
48.| Untersuchungen (Revisionen). Abschnitt IX Absatz 5 
  
usw. 
f) von Theatern, Zirkusgebäuden, öffentlichen 
Versammlungsräumen, Warenhäusern 
allenthalben unter der Voraussetzung, daß 
nicht auf Grund von §8 21 bis 23 des 
Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. 
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 
Dresden, am 1. Juli 1909. 
  
  
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
  
bis 12 der Verordnung 
vom 1. Juli 1909 (G.= u. 
V.-Bl. S. 461). 
Die Gebührumfaßtauch 
die Prüfung vorhandener 
besonderer Anlagen und die 
auf Grund der Prüfung er- 
lassenen Anordnungen. 
Benndorf.
	        
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