— 500
Nr. 55. Verordnung,
die Ergänzung des Gebührenverzeichnisses zum Kostengesetze
vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 113) betreffend;
vom 1. Juli 1909.
Auf Grund der dem Ministerium des Innern durch 8 26 Absatz 2 des Gesetzes, be—
treffend die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Behörden der inneren Ver—
waltung und von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, vom 30. April
1906 erteilten Ermächtigung wird das diesem Gesetze beigefügte Gebührenverzeichnis aus
Anlaß der Verordnung, die Sicherung der Theater, Zirkusgebäude, öffentlichen Ver—
sammlungsräume und Warenhäuser gegen Feuersgefahr betreffend, vom 1. Juli 1909
(G.= u. V.-Bl. S. 461) wie folgt ergänzt:
Gebühren.
Nr. Kolstenpflichtige Sache. Nindest- r!68 Bemerkungen.
„ bis 42
48.| Untersuchungen (Revisionen). Abschnitt IX Absatz 5
usw.
f) von Theatern, Zirkusgebäuden, öffentlichen
Versammlungsräumen, Warenhäusern
allenthalben unter der Voraussetzung, daß
nicht auf Grund von §8 21 bis 23 des
Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Dresden, am 1. Juli 1909.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum v. Eckstädt.
bis 12 der Verordnung
vom 1. Juli 1909 (G.= u.
V.-Bl. S. 461).
Die Gebührumfaßtauch
die Prüfung vorhandener
besonderer Anlagen und die
auf Grund der Prüfung er-
lassenen Anordnungen.
Benndorf.