Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Beilage 3. 
Bescheinigung 
über die 
innere Untersuchung (Revision) einses . Dampfkessels. 
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel: 
festgesetzte höchste Dampfspannung Atmosphären Uberdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanten: 
laufende Fabrikuummer:. 
Jahr der Anfertigung; — 
ist gemäß S der Verordnung vom 10. Dezember 1909, die polizeiliche Beaufsichtigung 
der Dampfkessel betreffend, von dem unterzeichneten technischen Beamten heute einer inneren 
Untersuchung Zugbefahrung unterzogen worden. 
Der Kessel war vom Mauerwerk bloßgelegt, und es ergab die Unter- 
suchung folgendes:
	        
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