Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 680 — 
Beilage 5. 
Gebühren-Verzeichnis. 
A. Kleindampfkessel, das sind solche, bei denen das Produkt aus der Heizfläche in 
Quadratmetern und der Dampfspannung in Atmosphären Uberdruck die Zahl 2 nicht über- 
steigt. 
B. Dampfkessel, bei denen das vorbezeichnete Produkt mehr als 2 und höchstens 30 
beträgt. 
C. Dampfkessel, bei denen dieses Produkt mehr als 30, die Heizfläche aber höchstens 
100 am beträgt. 
ßD. Dampfkessel mit mehr als 100 qm Heizfläche. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Amtshandlung. Gebühren 
A B 0 D 
A MA A M 
1aGutachten über neue Anlagen (§7 der Verordnung) 5 10 15 20 
1b " = eränderte Anlagen 2 3—6 4—8 6—10 
2a Bauprüfung mit Befahrung des hesele 14 der Ver— 
ordnung) — 6 9 12 
2b BBauprüfung ohne Befahrung. bes gessels. 2 4 6 8 
3 Wasserdruckproben gemäß §§ 15 und 18 der Verordnung 5 10 15 20 
4% Abnahmeuntersuchung neuer Anlagen En 31 F der Ver- 
ordnung) . 5 10 15 20 
4b Abnahmeuntersuchung veränderter Anlagen ... 3 4—6 6—8 8—10 
5aAußere Untersuchung mit Zugbefahrung * 39, 42, 2 
und 46 der Verordnung ... — 6 9 12 
56.Außere Untersuchung ohne Zugbefahrung. . . .. 2 4 6 8 
6a Innere Untersuchung mit Zugbefahrung (88 39, 42, 45 
und 46 der Verordnung . . — 10 15 20 
6b Innere Untersuchung ohne Zugbefahrng 4 8 12 15 
7 Wiederkehrende Wasserdruckproben gemäß 88 39, 42, 
45 und 46 der Verordnng .. 3 6 10 15 
  
 
	        
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