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Beilage 5.
Gebühren-Verzeichnis.
A. Kleindampfkessel, das sind solche, bei denen das Produkt aus der Heizfläche in
Quadratmetern und der Dampfspannung in Atmosphären Uberdruck die Zahl 2 nicht über-
steigt.
B. Dampfkessel, bei denen das vorbezeichnete Produkt mehr als 2 und höchstens 30
beträgt.
C. Dampfkessel, bei denen dieses Produkt mehr als 30, die Heizfläche aber höchstens
100 am beträgt.
ßD. Dampfkessel mit mehr als 100 qm Heizfläche.
Amtshandlung. Gebühren
A B 0 D
A MA A M
1aGutachten über neue Anlagen (§7 der Verordnung) 5 10 15 20
1b " = eränderte Anlagen 2 3—6 4—8 6—10
2a Bauprüfung mit Befahrung des hesele 14 der Ver—
ordnung) — 6 9 12
2b BBauprüfung ohne Befahrung. bes gessels. 2 4 6 8
3 Wasserdruckproben gemäß §§ 15 und 18 der Verordnung 5 10 15 20
4% Abnahmeuntersuchung neuer Anlagen En 31 F der Ver-
ordnung) . 5 10 15 20
4b Abnahmeuntersuchung veränderter Anlagen ... 3 4—6 6—8 8—10
5aAußere Untersuchung mit Zugbefahrung * 39, 42, 2
und 46 der Verordnung ... — 6 9 12
56.Außere Untersuchung ohne Zugbefahrung. . . .. 2 4 6 8
6a Innere Untersuchung mit Zugbefahrung (88 39, 42, 45
und 46 der Verordnung . . — 10 15 20
6b Innere Untersuchung ohne Zugbefahrng 4 8 12 15
7 Wiederkehrende Wasserdruckproben gemäß 88 39, 42,
45 und 46 der Verordnng .. 3 6 10 15