Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Nachtrag (1) 
zur 
Besosodungsoronung. 
— — — 
Zur Zusammenstellung A. 
Gruppe 1. 
Zwischen den Ziffern 1 und 2 wird eingeschaltet: 
„1 a. Hebamme bei der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden 
(Kap. 50). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung."“ 
Gruppe 3. 
Bei Ziffer 7 wird gestrichen: 
„Präparator bei der Forstakademie (Kap. 76).“ 
Gruppe 13. 
Bei Ziffer 5 wird eingeschaltet hinter „Amtsbruchmeister": 
„, Aufsichtsbeamtinnen“. 
Gruppe 14. 
Bei Ziffer 4 wird gestrichen die Angabe: 
„Drei je 300 Stellenzulage."“ 
Gruppe 15. 
Gestrichen werden bei Ziffer g: 
„Amtsstraßenmeister," 
und die auf diese Beamtenklasse bezügliche Bemerkung. 
Gruppe 17, à. 
Zugesetzt wird vor „Dammeister“: 
„Amtsstraßenmeister,“. 
Gestrichen wird die auf die Amtsstraßenmeister bezügliche Bemerkung. An ihrer 
Stelle wird gesetzt: 
„Die Amtsstraßenmeister mit Bezirk je 300 .4 persönliche Zulage.“ 
1910. 23
	        
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