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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1910.
Inhalt: Nr. 73. Bekanntmachung wegen Anderung der Ordnung für die theologischen Kandidatenprüfungen
in Leipzig. S. 205. — Nr. 74. Verordnung über die Gebühren für die Erhebung der Einkommenstener
und der Ergänzungssteuer und für die Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei diesen Steuern ob-
liegenden Geschäfte in den Jahren 1910 und 1911. S. 206. — Nr. 75. Verordnung zu weiterer Aus-
führung des Gesetzes vom 4. August 1900, die Handels= und Gewerbekammern betr. S. 208. — Nr. 76.
Bekanntmachung, eine weitere Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügten
Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Oberlausitzer Parochien lebenden fremden Konfessionsverwandten
an die Geistlichen ihres Glaubens betr. S. 209.
Nr. 73. Bekanntmachung
wegen Anderung der Ordnung für die theologischen Kandidatenprüfungen
in Leipzig;
vom 13. Juli 1910.
D. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat im Einverständnisse
mit dem Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium beschlossen, dem § 6 der Ord-
nung für die theologischen Kandidatenprüfungen in Leipzig vom 3. Februar 1902
(G.= u. V.-Bl. S. 8 flg.) den Schlußabsatz:
Die Zulassung wird versagt, wenn begründete Zweifel an der sittlichen
Unbescholtenheit des Bewerbers obwalten
anzufügen und dem zweiten Absatze von § 24 der erwähnten Ordnung den Wort-
laut zu geben:
Die Hauptzensur „genügend“ kann niemand erhalten, der in einem der
fünf Fächer gar nicht genügt, oder der in einzelnen Fächern nur mangel-
haft genügt, ohne daß dies durch bessere Leistungen in anderen Fächern
aufgewogen wurde.
Dresden, den 13. Juli 1910.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. Beck. Pickert.
Ausgegeben zu Dresden, den 11. August 1910. 33