Nr.
Sachbetreff.
Gebühren
Mindest- I Höchst-
Betrag
von bis
Feststehender
Betrag
-
-*
W
„% 1
27.
28.
29.
30.
31.
32.
Vertretungsverhältnisse der Bergbautreibenden (§ 8 Abs. 1,
219.
a) Prüfung der Vertreterbestellung,inschließlich etwaiger
Aufforderung zu ihrer Vornahme und Anzeige,
b) Prüfung von Vertreterwahlen, einschließlich etwaiger
Aufforderung zu ihrer Vornahme und Anzeige,
c) Amtliche Bestellung eines Vertreters, einschließlic
ihrer nachmaligen Wiederaufhebung, .
Vorlegung oder Zusendung von Schriftstücken, Akten,
Rissen oder Karten, soweit nicht in der Sache fonstie
Gebühren erhoben werden,
Wassersachen (88 3772 flg.).
a) Einstweilige Überlassung durch den Bergbau er-
schrotener Wässer zu nichtbergmännischen Zwecken
Ab) Ausstellung von Nachträgen zu Überlassungsurkunden
J) Gänzliche oder teilweise Wiederaufhebung der Über-
lassung .
d) Tätigkeit bei Aufgabe des Benutzungsrechts
e) Freierklärung durch den Bergbau erschrotener Wässer
Zahlungserinnerungen
a) wegen rückständiger Kosten und Strafen .
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sowie der den öffentlichen Abgaben gleichgestellten
Forderungen
1 bis zu 5 ..
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über 20 A für je volle 10-# mehr je 104
mehr bis zum Höchstbetrage von
Zeugnisse und Bescheinigungen, sowe nicht in der Sache
sonstige Gebühren erhoben werden
Zusammentreffen verschiedener Bergbauunternehmungen
im nämlichen Felde (8 288).
a) Regelung des Betriebs
b) Festsetzung der Schadenerfabflicht und der E
der Entschädigung. . .
10 —
5
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50 —
10 —
20 — 100 —
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10 —
50 100 —
30 300 —
30 300 —