Nr.
44a
44b
66
67
68
Stab der 40. Kav.-Brig
Karabinier-Regt.
Bez.-Kdo. Borna
Bez.-Kdo. Glauchan
Garnisonlazarett
Nr. 29 und 30 gestrichen.
—
3700 —
Chemnitz 40. Div. XIX. A.-K. Ul.-Regt. Nr. 240. Didv.
Borna i - Karab.-Regt.
Borna Bez.oKdo. selbst
Glauchau Bez.-Kdo selbst
Borna Karab.-Regt.
Dresden, am 21. September 1910.
Kriegsministerium.
Frhr. v. Hausen.
Roth.
Nr. 81. Bekanntmachung
über die Zulassung zum juristischen Studium und zur ersten juristischen
Staatsprüfung;
vom 5. Oktober 1910.
Mit Allerhöchster Genehmigung haben die Ministerien der Justiz und des Kultus
und öffentlichen Unterrichts beschlossen, unter Aufhebung ihrer Bekanntmachung
vom 26. April 1905 (G.= u. V.-Bl. vom Jahre 1907 S. 113) die Zulassung zum
juristischen Studium und zur ersten juristischen Staatsprüfung nach folgenden Grund-
sätzen zu ordnen.
1. Als geeignetste Anstalt zur Vorbildung für das juristische Studium ist auch
in Zukunft das humanistische Gymnasium anzusehen.
2. Zum Rechtsstudium und zur ersten juristischen Staatsprüfung werden jedoch
außer den Studierenden, die das Zeugnis der Reife von einem deutschen
Gymnasium besitzen, auch die Inhaber des Reifezeugnisses eines deutschen
Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule zugelassen.
3. Dem Ermessen der Beteiligten bleibt anheimgestellt, auf welchem Wege sie
sich die ihnen fehlende, zu sachgemäßem juristischem Studium und zu er-