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B. Maschinen usw.
Artikel 13.
Die Einschätzung der Maschinen usw. zur Beitragsleistung hängt ab
a) von der Klassenstellung der Gebäude, in oder bei denen sich die Gegenstände befinden,
b) von der besonderen Gefahr, der sie selbst infolge ihrer Beschaffenheit und Bauart,
der eigenen Feuergefährlichkeit und der Betriebsgefahr im allgemeinen ausgesetzt sind.
Nach ihrer besonderen Gefahr (b) werden die Maschinen usw. in sechs Gruppen ein—
geteilt, und zwar umfassen
Gruppe 1
a) alle Heizungsvorrichtungen und Feuerungsanlagen zu Betriebszwecken — insoweit
sie nicht zusammen mit den Gebäuden versichert sind —, also z. B. Brenn-, Röst-,
Schmelz-, Temper-, Trocken-, Luftheizungsöfen, Darren usw.,
b) die eisernen Wasserräder, Turbinen, Dampf-, Förder-, Kompressions- und Heißluft—
maschinen, Elektro= und Explosionsmotoren usw., sowie alle eisernen Triebwerke,
Jc) die Wasserdruckwerke und Wasserhaltungsmaschinen, die Molkerei= und Fleischerei-
maschinen und dergleichen, alle metallenen Rohrleitungen, wie Dampf-, Wasser-
und Gasleitungen usw. mit Zubehörungen, sowie die Gasometer,
d) die Dampfkessel, Braupfannen und sonstigen mit Feuerungsanlagen versehenen größeren
Koch= und Siedekessel, sowie alle in der Regel mit Flüssigkeiten gefüllten Kessel,
Bottiche, Behälter und Apparate der Brauereien, Bleichereien, Färbereien usw.,
die Maschinen und Apparate der Gerbereien, Wasch-, Bade= und Desinfektions-
anstalten und dergleichen, D
e) die lediglich in Metall oder nicht brennbaren Stoffen arbeitenden Werkzeugmaschinen
und größeren Hilfswerkzeuge der Maschinenfabriken, die Walzenstraßen und Walz-
werkmaschinen, die größeren Hilfsapparate der Schmieden und der Eisen= und
Metallgießereien, die metallenen Gebläse, Ventilatoren und dergleichen mehr;
Gruppe II
a) die Maschinen und Apparate der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien und Steickereien,
der Walkereien und Appreturanstalten, der Klöppeleien, Posamenten= und Schnuren-
fabriken und dergleichen, sowie der Kratzenfabriken,
b) die Maschinen usw. der Kattun= und Zeugdruckereien,
c) die Buchdruckerpressen und dergleichen,
d) die Maschinen und Apparate der Bäckereien, Schokoladenfabriken, Kaffeeröstereien
und dergleichen, sowie der Abdeckereien,