Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

— 19 — 
C. 
Rechnung 
der 
Steuergemeinde J. JN. 
über 
Ergänzungssteuer 
auf das Jahr 1910. 
  
  
    
  
  
  
6 
75 50 Einnahmereste aus früheren Jahren — lt. des vorjährigen Restverzeichn. —, 
5589 — HolleinkKommen, und zwar: 
3 219 / — & nach dem Einkommen= und Ergänzungssteuerkataster, 
2 370 -— = nach dem besonderen Ergänzungssteuerkataster, 
  
5589 Se. w. . 
217 33 Zuwachs — lt. Liste a —, 
  
5881 83 Summe. 
917 33| Waogfall, einschließlich Erlasse und Erstattungen — lt. Liste b —, 
  
  
  
4964 50 VBerbleibendes Holleinkommen. Davon ab: 
2 50 Einnahmereste — lt. Verzeichn##e —, 
1 ergibt: 
4962 —Isteinnahme, die der Königl. Bezirkssteuereinnahme gewährt worden ist mit: 
24— 81 & durch Anrechnung der Gebühren für die den Gemeindebehörden außer der Er- 
hebung obliegenden Geschäfte nach 0,5% der Isteinnahme, 
74 - 43 durch Anrechnung der Gebühren für die Erhebung nach 1,5% der Isteinnahme und 
4 862 76 durch bare Lieferung. 
4 962 — & Se. w. uo. 
Über den Empfang der oben angerechneten Gebühren wird namens der Gemeindebehörde 
  
  
V# W 
u u 
  
quittiert. 
N. N., am f. 19 
Der Stadtrat. 
N. N., N. N., 
Bürgermeister. Stadtsteuereinnehmer. 
(F. K. (Stpl.) (N. N., 
Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.) 
Anmerkung: (2) Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist die Rechnung von 
ihm und von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung zu vollziehen. 
3*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.