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C.
Rechnung
der
Steuergemeinde J. JN.
über
Ergänzungssteuer
auf das Jahr 1910.
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75 50 Einnahmereste aus früheren Jahren — lt. des vorjährigen Restverzeichn. —,
5589 — HolleinkKommen, und zwar:
3 219 / — & nach dem Einkommen= und Ergänzungssteuerkataster,
2 370 -— = nach dem besonderen Ergänzungssteuerkataster,
5589 Se. w. .
217 33 Zuwachs — lt. Liste a —,
5881 83 Summe.
917 33| Waogfall, einschließlich Erlasse und Erstattungen — lt. Liste b —,
4964 50 VBerbleibendes Holleinkommen. Davon ab:
2 50 Einnahmereste — lt. Verzeichn##e —,
1 ergibt:
4962 —Isteinnahme, die der Königl. Bezirkssteuereinnahme gewährt worden ist mit:
24— 81 & durch Anrechnung der Gebühren für die den Gemeindebehörden außer der Er-
hebung obliegenden Geschäfte nach 0,5% der Isteinnahme,
74 - 43 durch Anrechnung der Gebühren für die Erhebung nach 1,5% der Isteinnahme und
4 862 76 durch bare Lieferung.
4 962 — & Se. w. uo.
Über den Empfang der oben angerechneten Gebühren wird namens der Gemeindebehörde
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quittiert.
N. N., am f. 19
Der Stadtrat.
N. N., N. N.,
Bürgermeister. Stadtsteuereinnehmer.
(F. K. (Stpl.) (N. N.,
Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.)
Anmerkung: (2) Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist die Rechnung von
ihm und von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung zu vollziehen.
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