Viertes Eapitel.
Administration und Armte.
Fragen wir weiter, welche Stellung nun Friedrich zur Verwal-
tung selbst nahm, so bietet sich uns ein merkwürdiges Document dar,
das darüber einiges Licht giebt.
Im Jahr 1748 unterwarf er die alte Instruction des General=
directoriums einer Durchsicht; er verzeichnete seine Anmerkungen am
Rande, die dann in den Text einer neuen Redaction verarbeitet sind;
vor Allem sieht man daraus, daß er die innere Zucht vielleicht noch
zu schärfen suchte.
Als die vornehmsten Eigenschaften der Beamten bezeichnete er:
„Wachsamkeit, Arbeitsamkeit; unbestechliche Ehrlichkeit“. Er fordert,
wie sein Vater, daß sie im Sommer um 8, im Winter um 9 Uhr
zusammenkommen und nicht auseinandergehen, bis die Geschäfte ab-
gethan sind, was so lange nicht währen könne, wenn sie nur fleißig
arbeiten wollten. Denn auch langes Berathen hieß er nicht gut;
wenn sie sich nicht bald vergleichen können, sollen sie nur an ihn, den
König berichten; wie sein Vater, betrachtete er sich als den obersten
Präsidenten; ihm soll über alle streitigen Fragen das Für und Wider
vorgelegt und die Entscheidung überlassen werden. Auf das Strengste
schärfte er ihnen das Amtsgeheimniß ein; in verschiedenen Paragraphen
kommt er darauf zurück; er will nicht, daß die Beamten oder die
Secretäre in ihren Wohnungen arbeiten. Besonders bekämpft er den
Mißbrauch, daß sich die Cassenbeamten in die Geschäfte mischen; er
sagt, es sei wohl geschehen, daß sie Extraordinarien ausgeschrieben
haben; ein Kreiseinnehmer habe, um einen von ihm selbst veranlaßten
Ausfall zu decken, die Contribution willkührlich erhöht; er gebietet bei
Lebensstrafe, keinen Heller zu fordern, der nicht von ihm gutgeheißen