Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Verteilung des 
Lehrstoffes. 
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in das Verständnis der Heiligen Schrift, der geschichtlichen Entwicklung des Christen— 
tums, der Hauptlehren und -einrichtungen der evangelisch-lutherischen Kirche und 
der Grundsätze christlichen Lebens einzuführen. Insbesondere hat er sie anzuleiten, 
wie sie sich im Leben als evangelische Christinnen freudig und treu zu betätigen 
und die ihnen dereinst zufallenden Aufgaben in christlichen Liebeswerken zu lösen 
haben. 
Klasse X und IX; je 2 (4/2), VIII: 3 Stunden. 
§ 7. Behandlung einer sich allmählich erweiternden Auswahl biblischer Ge- 
schichten des Alten und Neuen Testaments. In Klasse IX wird mehr das Alte, in 
Klasse VIII das Neue Testament bevorzugt, wobei hier die Person Jesu Christi in 
den Mittelpunkt tritt. An geeigneten Stellen Verwertung passender Erzählungen 
und kleiner Gedichte mit wertvollem religiös-sittlichen Gehalt. 
Eine mäßige Anzahl von Bibelsprüchen, Liedstrophen, Gebeten. 
Klasse VII: 3 Stunden. 
Vervollständigung und innere Verbindung der auf der Unterstufe behandelten 
Geschichten des Alten Testaments unter Beachtung der zeitlichen Folge. Im Zu- 
sammenhange damit das erste Hauptstück und der erste Artikel; Sprüche, Lieder, 
Gebete. Vor den Hauptfesten kurze Behandlung der einschlagenden Geschichten des 
Neuen Testaments. 
Klasse VI: 3 Stunden. 
Vervollständigung und Verbindung der bisher behandelten Geschichten des 
Neuen Testaments. Lebensbild Jesu; Gleichnisse. Im Zusammenhange damit der 
zweite Artikel und das dritte Hauptstück. Sprüche, Lieder. 
Klasse V: 3 Stunden. 
Bilder aus dem Leben der urchristlichen Gemeinde (abschnittweise Lektüre der 
Apostelgeschichte). Lebensbilder aus der weiteren Geschichte der Christenheit, nament- 
lich der Ausbreitung des Christentums in alter und neuer Zeit, der Reformation und 
der Liebestätigkeit der neueren Zeit. Hervorhebung des Lebens christlicher Frauen. 
Im Zusammenhange damit der dritte Artikel. Der evangelische Gottesdienst; das 
Landesgesangbuch. Sprüche, Lieder. 
Klasse IV. 2 Stunden. 
Die religiöse Entwicklung Israels; besondere Berücksichtigung der prophetischen 
Schriften und der Psalmen. Dabei das Nötige aus der Bibelkunde des Alten Testa- 
ments.
	        
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