Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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mündlich Beherrschten. Mit dem Klassenfortschritte steigere sich die Schwierigkeit der 
Aufgabe und die Selbständigkeit der Schülerinnen. Die schriftlichen Arbeiten bestehen 
in Diktaten (in allen Klassen), Übersetzungen, Nacherzählungen, Umformungen, Nach- 
bildungen, Juhaltsangaben, Darstellungen von Selbstgeschautem und Selbsterlebtem, 
leichteren Abhandlungen im Anschlusse an die Lektüre. 
B. Studienanstalt. 
8 20. Vertieftes sowohl sprachliches und sachliches als auch ästhetisches Ver- 
ständnis schwierigerer Schriftwerke; Bekanntschaft mit der Entwicklung des französischen 
Schrifttums in ihren wesentlichen Grundzügen; genauere Kenntnis der grammatischen 
Erscheinungen und systematischer Uberblick über dieselben; vertiefte Kenntnis des 
französischen Volkstums; Fähigkeit einer freieren, zusammenhängenden mündlichen 
und schriftlichen Darstellung. 
Obersekunda: 4 Stunden. 
§ 21. Statarische Lektüre: Dramen des 17. Jahrhunderts (z. B. Corneille, 
Le Cid; Racine, Andromaque; Molière, Les Femmes Savantes); im Anschluß 
daran Einführung in die Literatur des 17. Jahrhunderts. 
Kursorische Lektüre: leichtere Schriftwerke aus der neueren Literatur, besonders 
novellistischen und geschichtlichen Inhalts; daran anschließend reichliche Konversations- 
übungen. 
Erweiternde und vertiefende Wiederholung der Formenlehre, namentlich der 
sogen. unregelmäßigen Verben. Vertiefende Behandlung der Satzlehre. Phonetik. 
Synonymik. Stilistisches. 
Vortrag von Gedichten und Abschnitten aus Dramen. 
Alle 3 Wochen eine schriftliche Arbeit; unter diesen Arbeiten 6 Aufsätze jährlich. 
Unterprima: 4 Stunden. 
Statarische Lektüre: Schriften des 17. und 18. Jahrhunderts (z. B. Moliêre, 
Le Misanthrope; auszugsweise Voltaire, Le Siecle de Louis XIV.; Mme de Staél, 
De l'’ Allemagne); im Anschluß daran Einführung in die Literatur des 18. Jahr- 
hunderts und gegebenenfalls bis zum Abschlusse der Romantik. 
Kursorische Lektüre: neuere Schriftwerke geschichtlichen, novellistischen und 
dramatischen Inhalts; anschließend Konversationsübungen. 
Fortsetzung der Satzlehre. Synonymik. Stilistisches. 
Vortrag von Gedichten; freie Vorträge aus dem Gebiete der gelesenen Stoffe. 
Schriftliche Arbeiten wie in Obersekunda. 
Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes.
	        
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