Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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3. Von Klasse III ab findet, soweit es durchführbar ist, Einführung in einige be- 
sonders wichtige Quellen und tunlichst ein arbeitsteiliges Verfahren bei der Quellen- 
benutzung statt. Die Verwendung von Karten, Skizzen und Bildern zur Gewinnung 
der rechten Ortsvorstellungen ist nicht außer acht zu lassen. 
4. Regelmäßige Wiederholungen sind in mannigfaltigen Gruppierungen und 
nach bestimmten Richtlinien (Längsdurchschnitten usw.) vorzunehmen, die Geschichts- 
zahlen für jede Klasse in einem knapp bemessenen Kanon zusammenzustellen und fest 
einzuprägen. Bei den einzelnen Daten muß die Bedeutung der Ereignisse und Persön- 
lichkeiten für die Epoche leicht und sicher ins Bewußtsein gerufen werden können. 
B. Studienanstalt. 
Lehrziel. § 35. Vertiefung der bisher gewonnenen Kenntnisse, reifere Einsicht in Ent- 
wicklung und gegenwärtigen Bestand der kulturellen und staatlichen Verhältnisse Deutsch- 
lands, in Sonderheit Sachsens. Befähigung zu selbständiger Lektüre solcher geschicht- 
licher Darstellungen und Quellen, die im Verständnisbereiche der Schülerinnen liegen. 
Förderung des historischen Sinnes und der patriotischen Gesinnung. 
Obersekunda: 3 Stunden. 
— Geschichte des Altertums und des Mittelalters bis zu Karl dem Großen. Aus 
der Geschichte der alten Völker des Orients das für die Weltkultur Bedeutsame; 
die Grundzüge der Kulturentwickelung Griechenlands und Roms; die germanischen 
Staatenbildungen. 
Unterprima: 2 Stunden. 
Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit von Karls des Großen Tode 
bis zum Tode Friedrichs des Großen. 
Oberprima: 2 Stunden. 
Geschichte der Neuzeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der 
deutschen und insonderhcit sächsischen Staats-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte und 
und unter Vergleich mit den Zuständen früherer Zeiten. 
8 36. 1. Der Unterricht, namentlich in der neuzeitlichen Geschichte, erfordert 
große Umsicht und Sorgfalt in der Auswahl sowie geschickte und taktvolle Behandlung 
des Stoffes. 
2. Die Kenntnis der bedeutsamsten Tatsachen und Persönlichkeiten hat er aus 
Bemerkungen.
	        
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