Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

— 627 — 
Obersekunda: 5 Stunden. 
855. Arithmetik und Algebra. Logarithmen mit Anwendungen. Die Verteilung des 
imaginären und komplexen Zahlen. Die Zahlenebene. Systematische Zusammen— 
fassung der sieben Rechnungsarten. Gemischtquadratische Gleichungen mit einer 
Unbekannten. 
Geometrie. Wiederholung der Planimetrie. Harmonische Punkte und Strahlen. 
Ebene Trigonometrie. 
Alle 4 Wochen eine Arbeit in Reinschrift. 
Unterprima: 5 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. Arithmetische und geometrische Reihen nebst An- 
wendungen. Zinseszins= und Rentenrechnung. Gleichungen zweiten Grades mit 
zwei Unbekannten. 
Stereometrie in Verbindung mit den Elementen der darstellenden Geometrie. 
Konstruktive und rechnerische Aufgaben. 
Schriftliche Arbeiten wie in Obersekunda. 
Oberprima: 5 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. Binomischer Lehrsatz. Einfache unendliche Reihen. 
Eingestreute Gleichungen zweiten Grades mit zwei Unbekannten. Graphische Darstel- 
lungen von Funktionen. Zusammenfassende Wiederholungen und vertiefende Rückblicke. 
Geometrie. Abschluß der Stereometrie. Kegelschnitte in elementarer Be- 
handlungsweise. Mathematische Geographie. Wiederholungen und Rückblicke. 
Acht Arbeiten in Reinschrift (einschließlich der Prüfungsarbeit). 
§56. Der Lehrplan enthält sich enger Einzelvorschriften für die Klassenlehrgänge. 
Es wird aber vorausgesetzt, daß der Unterricht auf allen Stufen sich die wertvollen 
Anregungen einer neueren Methodik zunutze macht. 
Vbilosopbische Propädeutik und PTsychologie. 
Studienanstalt. 
8 57. Der Unterricht in der philosophischen Propädeutik und Psychologie soll die 
Schülerinnen mit den Grundzügen der allgemeinen Psychologie und dem Wesentlichen 
aus der Lehre von den individuellen Differenzen und Typen vertraut machen, 
sie Einblicke in die Völkerpsychologie und in psychophysische Hauptprobleme tun 
lassen, sie gewöhnen, Erscheinungen des Seelenlebens zu beobachten und in ihrem 
Zusammenhange zu betrachten, und sie mit den Grundformen des wissenschaftlichen 
Erkennens und Forschens bekannt machen. 
947 
Lehrstoffes. 
Bemerkungen. 
Lehrziel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.