Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Verteilung der 
Lehrstunden. 
Einhaltung 
der Lehrziele 
und Lehr— 
gänge. 
Lektionsbuch. 
Klassen- und 
Versäumnis- 
liste; 
Verzeichnis 
der 
Schülerinnen. 
— 644 — 
8 85. Vor Ostern jedes Jahres und, wenn erhebliche Anderungen vorgenommen 
werden sollen, auch vor Michaelis ist 
a) eine Ubersicht über die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen 
Klassen (Stundentabelle), 
b) eine Übersicht über die Verteilung der Unterrichtsfächer und stunden auf die 
einzelnen Lehrer unter Angabe der Klassenordinariate 
vom Schulleiter an das Ministerium zur Genehmigung einzusenden. 
Bei der Verteilung der Stunden ist zur Förderung der methodischen inneren 
Verknüpfung der Lehrstoffe darauf Bedacht zu nehmen, daß in jeder Klasse die ver- 
wandten, einander ergänzenden und voraussetzenden Lehrfächer möglichst in einer 
Hand liegen. " 
Nach Erlangung der ministeriellen Genehmigung ist der Gesamtstundenplan, der 
die Aufeinanderfolge der Unterrichtsstunden aller Klassen nach Tagen, Fächern und 
Namen der Lehrkräfte genau erkennen lassen muß, beim Ministerium einzureichen. 
Der endgültige Druck des Planes darf vor dessen Genehmigung nicht erfolgen. Von 
dem genehmigten Plane sind 3 Druckstücke an das Ministerium einzusenden unter Bei- 
fügung einer Tabelle über die Verteilung der Religionsstunden auf die Lehrer des Faches. 
Der Stundenplan jeder Klasse ist im Klassenzimmer auszuhängen. 
§ 86. Die für die ganze Anstalt gesteckten Lehrziele und die für die einzelnen 
Klassen vorgeschriebenen Lehraufgaben sind gewissenhaft einzuhalten. 
Zur Sicherung der Stetigkeit des Unterrichts und der Einhaltung der Lehrgänge 
ist für jede Klasse ein nach dem Muster A einzurichtendes Lektionsbuch anzulegen, 
in das jeder Lehrer von Stunde zu Stunde die von ihm behandelten Hauptsachen 
und die gestellten Aufgaben nebst dem Zeitpunkte, bis zu dem sie erledigt werden sollen, 
und die vermutliche Zeitdauer, welche die Arbeit beanspruchen wird, einzutragen hat. 
In einem Klassenaufgabenbuche hat die Klassenerste die Aufgaben unter dem 
Tage zu vermerken, für den sie gestellt sind. 
§ 87. Für jede Klasse ist eine alphabetisch angeordnete, nach dem Muster B ein- 
zurichtende Klassen= und Versäumnisliste sowie ein einfaches, nur den Lehrern 
zugängliches Verzeichnis der Schülerinnen zu führen, in dem etwaige Befreiungen 
von Unterrichtsfächern nebst ihren Gründen, die Ursachen längerer Schulversäumnisse 
und besondere mit den Schülerinnen gemachte Erfahrungen zu vermerken sind, auch 
die Schülerinnen, wenn es das Lehrerkollegium für zweckmäßig hält, in bestimmter 
Rangordnung verzeichnet werden können. 
In der Klasse selbst sind die Schülerinnen nicht nach den Leistungen zu setzen, 
sondern nach der Größe oder nach dem Alphabete und nach gesundheitlichen oder 
erziehlichen Rücksichten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.