Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Volkslied. Luther und Hans Sachs. Lesen von Maria Stuart oder Egmont. Hebbels 
Nibelungen. Literaturgeschichtliches, Metrik und Poetik im Anschluß an die Lektüre. 
Aufsätze. Stilistische Belehrungen. Freie Vorträge mit Übungen im Proto- 
kollieren. Berichte über Privatlektüre. 
Unterprima: 3 Stunden. 
Der Bedeutungswandel. Schriftsprache und Mundarten. 
Einführung in die Geisteswelt Lessings und Schillers; Minna von Barnhelm, 
Wallenstein, Schillers Gedankenlyrik, Abschnitte aus der Abhandlung über naive 
und sentimentalische Dichtung. Grillparzers Goldnes Vließ. Proben der Dichtung 
des neunzehnten Jahrhunderts nach einer Auswahl deutscher Gedichte. Literatur- 
geschichtliches und Besprechung der Kunstform im Anschluß an die Lektüre. 
Aufsätze und freie Vorträge wie in Obersekunda. 
Oberprima: 3 Stunden. 
Sprachgeschichtliches unter Hervorhebung der Beziehungen zwischen Sprache und 
Kultur und der Entwicklung des deutschen Wortschatzes. 
Einführung in die Geisteswelt Goethes und Herders. Ausgewählte Proben aus 
Herders Volksliedern, Fragmenten, kritischen Wäldern, Schulreden, Reisejournal. 
Abschnitte aus Goethes Dichtung und Wahrheit und Wilhelm Meister, Goethes 
Oyrik (zum Vergleich: Klopstocks Lyrik), Iphigenie, Tasso, Faust. Proben der Dichtung 
und Prosa des neunzehnten Jahrhunderts. 
In der realgymnasialen Abteilung Lesen eines Dramas von Sophokles in guter 
Übersetzung, in der gymnasialen Abteilung dafür Lesen eines Dramas von Shakespeare 
ulius Cäsar oder Macheth). 
Aufsätze und freie Vorträge wie in Unterprima. 
§ 11. 1. Alle Unterrichtsfächer dienen zugleich dem deutschen Unterricht mit, 
wenn in allen Stunden auf gute und deutliche Aussprache, klaren, gewandten und 
sprachrichtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck und auf zusammenhängende 
Wiedergabe des behandelten Stoffes gehalten wird. 
2. Die deutsche Sprachlehre gibt den Schülerinnen eine feste grammatische 
Grundlage, die eine unerläßliche Notwendigkeit für das tiefere Verständnis und die 
lebendige Erfassung der Muttersprache und der fremden Sprachen ist. Durch Ver- 
gleichung der Formen der Schriftsprache mit der Umgangssprache, den Mundarten, 
älteren Sprachformen und dem Schwunge gehobener Rede wird der grammatische 
Unterricht belebt. Die grammatischen Begriffe sind, ohne daß deutsche Ausdrücke 
ängstlich gemieden werden, mit den üblichen lateinischen Ausdrücken zu bezeichnen. 
Bemerkungen.
	        
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