Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Lesestoff: Ein Drama von Shakespeare (Merchant of Venice, Julius Caesar#; 
zur Ergänzung privatim oder kursorisch Werke wie: Goadby., The England of Shake- 
speare; Ransome, Shakespeare’'s Plots; Seamer, Shakespeare's Stories. Schwierige 
Prosaiker wie in Unterprima, z. B. Macaulay's Essays; Carlyle, On Heroes and Hero- 
worship; Auswahl aus Ruskin; Parlamentsredner. Schwierigere epische und lyrische 
Dichtungen (Proben aus Milton, Byron, Scott) nach einer Anthologie. 
In den beiden Primen Anleitung zu freien Vorträgen wie im Französischen. 
In der gymnasialen Abteilung. 
Wahlfreier Unterricht von je 2 Stunden in den Klassen Obersekunda bis Oberprima. 
Der Unterricht hat die Aufgabe, unter Verwertung schon vorhandener Kenntnisse 
den festen Besitz der Formenlehre und der wichtigsten Erscheinungen der Syntax zu 
vermitteln und zu privater Beschäftigung mit englischer Sprache und Literatur anzu- 
regen. Einige Sicherheit in der Aussprache und ein gewisses Verständnis für zusammen- 
hängende Besprechung in der Fremdsprache sind anzustreben. Schriftliche häusliche 
Aufgaben dürfen nur ausnahmsweise gestellt werden; die Lektüre beschränkt sich auf 
leichte Schriftsteller und verzichtet auf größere, schwierigere Dichtungen. 
§ 19. 1. Der französische und englische Unterricht wird in allen Klassen nach den 
Grundsätzen der gemäßigten Reformmethode erteilt. Daher wird auf die Ausbildung 
der Fähigkeit, gesprochenes Französisch und Englisch zu verstehen und eigene Ge- 
danken in fremdem Gewande mündlich und schriftlich richtig auszudrücken, besonderer 
Wert zu legen sein. Wie der sichere Gebrauch der fremden Sprache das letzte Ziel 
dieses Unterrichtsgebiets sein soll, so hat die Fremdsprache überall da als Unterrichts- 
mittel zu dienen, wo nicht besondere Schwierigkeit des Gedankeninhalts oder die 
Seltenheit des fremden Ausdrucks den Gebrauch der Muttersprache erforderlich macht. 
2. Der Pflege einer richtigen Aussprache ist auf allen Klassenstufen große Sorg- 
falt zu widmen. Besondere Berücksichtigung erfordern dabei diejenigen Laute des 
Französischen und Englischen, die der Muttersprache fehlen. 
Der feste Besitz eines umfänglichen Wortschatzes (nach Aussprache und Schreibung) 
ist überall anzustreben und durch häufige Wiederholungen und Ergänzungen (nach 
Wortfamilien) zu sichern. Dieser Besitz kann erreicht werden, wenn als Antworten 
nur (einzelne oder zusammenhängende) ganze Sätze zugelassen werden. Eigentlicher 
Sprechübungen (als besonderer Teile der Stunde und ohne Zusammenhang mit 
dem Stoff der Lektüre) bedarf es dann in der Regel nicht. Auf den Unterschied 
zwischen der Sprache der Schriftwerke und den Wendungen der alltäglichen Unter- 
haltung ist überall hinzuweisen. 
102“ 
Bemerkungen.
	        
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