Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

  
  
  
Gebühren. 
Nr. Wallserlachen. Mindest. Hoöchst— 
Betrag 
bis 
5) im übrigen entsprechend Nr. 18 des Gebührenver- 
zeichnisses. 
14. Sonstige Amtshandlungen, soweit sie im Privatinteresse 
oder aus Anlaß gesetzwidrigen Verhaltens Beteiligter 
vorgenommen werden, wenn dafür keine besonderen Ge- i 
bührensätze vorgesehen sind: 
a falls keine Vorerörterungen nötig waren —— 50 10 
b) einschließlich notwendiger Vorerörterungen . 1 . 100 
l 
  
  
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. 
Dresden, den 12. März 1910. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckftädt. 
Papst. 
  
Druck unr Verlag der Königl. Hofbuchrruckerei von C. E. Meinbolrd & Sühne in Dresren. 
1910. 8
	        
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