Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Bemerkungen. 
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Unterprima in der realgymnasialen Abteilung: 5 Stunden, 
in der gymnasialen: 4 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. Arithmetische und geometrische Reihen nebst Anwen- 
dungen. Zinseszins= und Rentenrechnung. Eingestreute Gleichungen 2. Grades mit 
zwei Unbekannten. 
Geometrie. In der realgymnasialen Abteilung: Stereometrie. Kegelschnitte in 
elementarer Behandlungsweise. Konstruktive und rechnerische Aufgaben aus beiden 
Gebieten. Mathematische Erdkunde. 
In der gymnasialen Abteilung: Goniometrie und Trigonometrie in knapper 
Behandlungsweise. Stereometrie I. Teil. 
Oberprima in der realgymnasialen Abteilung: 5 Stunden, 
in der gymnasialen: 4 Stunden. 
Arithmetik und Algebra. In der realgymnasialen Abteilung: Kubische Gleichungen 
in knapper Behandlungsweise. Binomischer Lehrsatz. Einfache unendliche Reihen. 
Eingestreute Gleichungen 2. Grades mit zwei Unbekannten. Wiederholungen und 
Rückblicke. 
In der gymnasialen Abteilung fallen die kubischen Gleichungen weg. 
Geometrie. In der realgymnasialen Abteilung: Analytische Geometrie der 
Ebene, insbesondere der Kegelschnitte. Wiederholungen und zusammenfassende 
Rückblicke. · 
In der gymnasialen Abteilung: Stereometrie II. Teil. Kegelschnitte in elementarer 
Behandlungsweise. Mathematische Geographie. Wiederholungen und zusammen- 
fassende Rückblicke. 
§ 38. 1. Im gesamten mathematischen Unterrichte kommt es darauf an, daß die 
Schülerinnen neben einer Summe von Kenntnissen und der Fähigkeit, sie in Auf- 
gaben der Theorie und des praktischen Lebens anzuwenden, vor allen Dingen einen 
klaren Einblick in die Methoden dieses ihrer Begabung zunächst vielleicht ferner liegenden 
Faches erlangen, und daß die Genauigkeit, Knappheit und Strenge, die der Mathe- 
matik besonders eigen sind, Einfluß auf ihr Denken und ihren Ausdruck gewinnen. 
2. In keinem Fache ist so sehr wie in der Mathematik der spätere Unterricht von 
den Ergebnissen des vorhergegangenen abhängig. Daraus erwächst für die Vertreter 
des Faches an derselben Schule die Verpflichtung, sich über das sicher zu erreichende 
Ziel der einzelnen Klassenlehrgänge genau zu verständigen und sich an das dabei Ver- 
einbarte gewissenhaft zu halten. Im übrigen wird der Eigenart des Lehrers, zumal 
bei der Neuheit dieses Unterrichtsfaches für höhere Mädchenschulen, weiter Spiel- 
raum zu lassen sein.
	        
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