Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
6. Stück vom Jahre 1911. 
  
  
  
  
— –—. 
  
Inhalt: Nr. 24. Verordnung zur Abänderung der Dienstanweisung für die Leichenfrauen. S. 107. — 
Nr. 25. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks Mittweida 
betr. S. 120. — Nr. 26. Verordnung über die wechselseitige Benachrichtigung der Militär= und Polizei- 
behörden von dem Auftreten übertragbarer Krankheiten. S. 121. 
  
Nr. 24. Verordnung 
zur Abänderung der Dienstanweisung für die Leichenfrauen; 
vom 7. April 1911. 
Nachdem bereits das Gesetz, die Feuerbestattung betreffend, vom 29. Mai 1906 
(G.= u. V.-Bl. S. 189) einige Abänderungen der Dienstanweisung für die Leichen- 
frauen hat angezeigt erscheinen lassen, die namentlich in dem Ersatze der Worte 
„Beerdigung, Begräbnis, beerdigt“ durch „Bestattung, bestattet“ bestehen und in 
dem inzwischen erfolgten Neudrucke dieser Dienstanweisung schon berücksichtigt worden 
sind, hat sich neuerdings noch eine wesentliche Abänderung der Vorschriften in den 
& 25 und 26 derselben Dienstanweisung über die Ausstellung der Leichenbestat- 
tungsscheine als notwendig erwiesen. 
Das Ministerium des Innern hat deshalb beschlossen, die mit der Verordnung, 
die Dienstanweisung für die Leichenfrauen betreffend, vom 15. Dezember 1904 
(G.= u. V.-Bl. S. 454) veröffentlichte Dienstanweisung durch die nachstehende 
unter □ nebst Anhang zu ersetzen. 
Dresden, den 7. April 1911. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
Dietze. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 9. Mai 1911. 18
	        
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