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ärzte angestellt sind, von der Leichenfrau der Ortsbehörde innerhalb 24 Stunden,
nachdem sie von dem Todesfall Kenntnis erhalten hat, anzuzeigen. Das Unterlassen
der Anzeige wird mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht unter
einer Woche bestraft (Reichsgesetz vom 30. Juni 1900 und Ausführungsverordnung
hierzu vom 12. Dezember 1900).
Auch hat die Leichenfrau über jeden durch Typhus, Ruhr, Diphtherie, Schar-
lach, Masern oder Keuchhusten herbeigeführten Todesfall der Ortsbehörde Anzeige
zu machen, wenn der Verstorbene bei der Krankheit, die den Tod veranlaßt hat,
nicht von einem Arzte behandelt worden ist.
Dienstleistung bei Leichenuntersuchungen.
§ 33. Bei der Untersuchung und Offnung von Leichen hat die Leichenfrau den
Arzten, welche diese vornehmen, auf Verlangen die nötigen Handreichungen zu tun.
Verhalten der Leichenfrau zum Schutze vor Erkrankung.
§ 34. Damit die Leichenfrau selbst gesund bleibt, aber auch Krankheiten nicht
von einer Leiche aus auf andere Personen überträgt, hat sie sich der größten Rein-
lichkeit zu befleißigen, namentlich muß sie, wenn sie bei einer Leiche beschäftigt
gewesen ist, jedesmal ihre Hände sowie andere etwa beschmutzte Teile ihres Körpers
auf das sorgfältigste unter Benutzung einer Handbürste zunächst mit warmem Wasser
und Seife und darauf mit verdünntem Kresolwasser waschen. Sie hat daher auch
stets, wenn sie zu einer Leiche gerufen wird, eine Handbürste und eine Flasche mit
Kresolseifenlösung, aus welcher das Kresolwasser in der in § 18 Absatz 3 angegebenen
Weise herzustellen ist, bei sich zu führen. Die Handbürste muß öfter Stunde
lang in Wasser ausgekocht werden. Auch soll die Leichenfrau bei der Beschäftigung
mit der Leiche ein waschbares Überkleid oder wenigstens eine große waschbare, am
besten aus Wachstuch oder Gummistoff gefertigte Schürze anlegen.
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Anhang.
Kennzeichen des Todes.
Die wichtigsten Lebensäußerungen — Atmen, Herzschlag und Gefühl — haben
aufgehört: Von Atemholen, Herzschlag und Puls (beim Lebenden am Halse, an
den Schläfen und an der Innenseite der Vorderarme dicht oberhalb der Handgelenke