Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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b) jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der übertragbaren Ruhr (Dysenterie), 
der Diphtherie, des Scharlachs sowie jedes neue Vorkommen von Massen— 
erkrankungen an der Körnerkrankheit (Trachom). 
Über den weiteren Verlauf der übertragbaren Ruhr (Dysenterie) sind wöchent- 
lich Zahlenübersichten der neufestgestellten Erkrankungs= und Todesfälle einzusenden. 
Ferner ist eine Mitteilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach sowie Körner- 
krankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt auftreten. 
Jeder Mitteilung betreffs der unter a bezeichneten Krankheiten sind Angaben 
über die Gebäude und die Wohnungen, in welchen die Erkrankungen oder der Verdacht 
aufgetreten sind, beizufügen. 
3. Die Mitteilungen sind zu richten 
für Garnisonorte und für die in ihrem Umkreis von 20 Kilometer gelegenen 
Orte an den Kommandanten oder, wo ein solcher nicht vorhanden ist, an den 
Garnisonältesten, 
für Orte im militärischen Ubungsgelände an das Generalkommando, 
für Orte, die lediglich Sitz eines Bezirkskommandos sind, und für die in 
ihrem Umkreis von 20 Kilometer gelegenen Orte an den Bezirkskommandeur. 
B. Mitteilungen der Militärbehörden an die Polizeibehörden. 
1. Zur Mitteilung der in ihrem Dienstbereiche vorkommenden Erkrankungen an 
die Polizeibehörden sind verpflichtet die Kommandanten oder, wo solche nicht vor- 
handen sind, die Garnisonältesten der Garnisonorte, die Bezirkskommandeure, ferner 
die Kommandobehörden der im Ubungsgelände sich befindenden Truppenteile. 
2. Die Mitteilungen haben alsbald nach erlangter Kenntnis zu erfolgen und sich 
zu erstrecken auf 
a) jede Erkrankung an Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken und 
Unterleibstyphus sowie jeden Fall, welcher den Verdacht einer dieser Krank- 
heiten erweckt, ferner jede Erkrankung an übertragbarer Genickstarre (Meningitis 
cerebrospinalis) oder an Rückfallfieber, 
b) jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der übertragbaren Ruhr (Dysenterie), der 
Diphtherie, des Scharlachs und der Körnerkrankheit (Trachom). 
Über den weiteren Verlauf der übertragbaren Ruhr (Dysenterie) sind wöchentlich 
Zahlenübersichten der neu festgestellten Erkranlungs= und Todesfälle einzusenden. 
Auch ist eine Mitteilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach sowie Körnerkrankheit 
(Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt auftreten. 
1911. 20 
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