Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1911. 
  
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Juhalt: Nr. 37. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des Gottesackers in 
Königshain betr. S. 149. — Nr. 38. Verordnung, die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen 
Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen betr. S. 150. — Nr. 39. Verordnung, die Vor- 
bereitung für den höheren Justizdienst betr. S. 151. — Nr. 40. Bekanntmachung, die anderweite 
Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden 
der Armee betr. S. 152. — Nr. 41. Verordnung, die Feststellung der fiskalischen Quellen des Bades 
Elster als Heilquellen und des Schutzbereiches dieser Quellen betr. S. 160. 
Nr. 37. Verordnung, 
die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Erweiterung des Gottesackers 
in Königshain betreffend; 
vom 20. Juni 1911. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der 881, 2 des Enteignungs— 
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 153) zur Erweiterung des Gottesackers 
in Königshain dem Kirchenvorstand zu Königshain in Vertretung der dortigen Kirch- 
gemeinde bezüglich der Flurstücke 95 a, 95 b und 1155 des Flurbuchs für Königshain 
in Gemäßheit des von dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts 
unterm 27. Mai 1911 genehmigten Planes das Enteignungsrecht unter Anordnung 
des abgekürzten Verfahrens nach §§ 67 flg. des Gesetzes verliehen. 
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten 
Frist Gebrauch zu machen. 
Dresden, den 20. Juni 1911. 
Gesamtministerium. 
Dr. v. Otto. 
Grünewald. 
  
  
  
Ausgegeben zu Dresden, den 27. Juli 1911. 24
	        
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