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Nachweisung
betreffend Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommando—
behörden, die Truppenteile und Militärbehörden der sächsischen Armee.
Bemerkungen.
1. In auswärtige Garnisonen befehligte Unteroffiziere und Mannschaften unterstehen dem
Gerichtsherrn desjenigen Truppenteils, dem sie zugeteilt sind.
Dasselbe gilt hinsichtlich der bei einer Militärbehörde oder Lokalverwaltung in Etats—
stellen oder im Kommandoverhältnisse befindlichen Unteroffiziere und Mannschaften.
2. Wegen der auf den Truppenübungsplätzen übenden Verbände des Beurlaubtenstandes s. M. V. Bl.
1907 S. 49 und 1908 S. 81.
XII. (1. K. S.) Armeekorps.
Höhere Gerichtsbarkeit Niedere Gerichtsbarkeit
2 Truppenteil usw. Standort Erste Zueite Erste 1 Zweite
* Instanz Instanz Instanz Instanz
1| Kriegsministeri . . . . Dresden 123. Div. Gen.Kdo.
XII. A.-K.
2 Generalstah. — — —
3Kommandantrr . — — —
4% Stab der 23. Duiur. — — — (Leib-, Gren.= 23. Div.
Rgt. Nr. 100
5| Intendantur der 23. Div. — — — - -
6Stabder45.Jnf.-Brig... - — - — —
7LLeib-) Gren.-Regt. Nr. 100 — — - — —
8 Gren.-Regt. Nr. 11 — — — Gren.-Regt. —
Nr. 101
9 Stab der 46. Inf.-Brig. — - — Inf.-Regt. —
Nr. 177
101 Inf.-Regt. Nr. 177 . . . . DDresden und — — — —
Freiberg
11 Kadettenkoorvsss Dresden — - -
12| Inf.-Regt. Nr. 178 . . . . Kamenz " — Inf.-Regt. O
Nr. 178 .
13Stabder23.K«av.-Brig...Dresden23.Div.z - Garde- —
Reiter-Regt.
14 Garde-Reiter-Regt. " " "= — —
15| Militär-Reitanstalt O — — i-