Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Nr. 44. Bekanntmachung, 
die Einberufung der neunten ordentlichen Landessynode der evangelisch— 
lutherischen Kirche betreffend; 
vom 31. August 1911. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die neunte ordent— 
liche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen 
zum 20. September dieses Jahres 
einzuberufen. 
An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Einladungen aus dem 
Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium. 
Dresden, den 31. August 1911. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
Dr. v. Otto. Dr. Beck. 
Knüpfer. 
  
Nr. 45. Verordnung 
über die veterinärpolizeiliche Beobachtung der Geflügeleinfuhr vom Auslande 
und des Verkehrs mit Geflügel; 
vom 1. September 1911. 
Aoschnitt B der Verordnung, Maßregeln gegen die Geflügelcholera und Hühnerpest 
betreffend, vom 1. Februar 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 57) wird hiermit aufgehoben. 
An seine Stelle treten folgende Vorschriften, die auf Grund von § 7 des Reichsvieh= 
seuchengesetzes unter Bezugnahme auf die Ausführungsverordnung zum Viehseuchen- 
übereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 26. Fe- 
bruar 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 11) sowic in teilweiser Abänderung dieser Verordnung 
erlassen werden. 
I. Einfuhr aus dem Reichsauslande. 
§ 1. Geflügel (Gänse, Enten, Haushühner einschließlich Perlhühner, Truthühner, 
Pfauen und Schwäne) darf aus dem Reichsauslande nach Sachsen nur auf der Eisen-
	        
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