Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

— 211 — 
bei Ziffer 11 bezüglich der Wärter für die Heizungs- und Beleuchtungsanlage: 
Die Bewerber müssen das Schlosserhandwerk erlernt haben und in 
Maschinenfabriken oder Reparaturwerkstätten mindestens 1 Jahr be— 
schäftigt gewesen sein. 
Ferner ist bei Ziffer 11 nach „Expedienten“ einzuschalten: „Vollstreckungs= 
beamter, abwechselnd“. 
Desgleichen ist zuzusetzen bei Ziffer 21 vor dem Worte Expedienten „Hilfsarbeiter 
(ohne Staatsdienereigenschaft), zur Hälfte“ 
und in Spalte 4 bezüglich der Expedienten die Bemerkung: 
Für die Stellen als Expedient werden bei Bedarf solche Bewerber 
bevorzugt, die die Befähigung zum Planzeichnen haben. 
In Abschnitt 
V. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts 
ist bei Ziffer 3 vor „Bureauassistent“ ein * anzubringen. 
Bei Ziffer 7 erhält die letzte Zeile in Spalte 1 folgenden Wortlaut: 
* Bureauassistenten in Dresden-Neustadt (in Verbindung mit dem 
Lehrerinnenseminar) und in Leipzig. 
Bei Ziffer 10 ist nach „Expedient in Dresden“ einzuschalten: 
* Bureauassistent in Dresden abwechselnd. 
In Abschnitt 
VI. Justizministerium 
hat der Eintrag bei Ziffer 2 zu lauten: 
Botenmeister, I 
Gerichtsdiener. 1 
In Abschnitt 
Justizministerium. 
VII. Finanzministerium 
ist bei Ziffer 2 und 3 
vor „Bureauassistenten“ ein * anzubringen. 
Bei Ziffer 6 muß es statt „Hausmänner“ heißen: 
„Hausmann bei der Generalgzolldirektion“. 
Bei Ziffer 8 ist unter t) vor „Bureauassistent“ ein " zu setzen und das Wort 
„„Sekretär“ in „ Akademiesekretär“ abzuändern. 
Bei Ziffer 9 ist unter b) das Wort „ Registrator“ durch „Bureauassistent“ 
zu ersetzen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.