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die Ernennung eines Rechnungs-Revisors,
die Bestimmung über die Höhe des Zinsfußes einer neu zu beginnenden Serie,
die Beschlußfassung über Herabsetzung des Zinsfußes einer Serie,
die Beschlußfassung über die gänzliche oder teilweise Einstellung von Verwen-
dungen aus der Anstaltskasse im Sinne von § 71,
10. die Beschlußfassung über satzungsgemäß eingebrachte Anträge,
11. die Beschlußfassung über Auflösung der Anstalt,
12. die Beschlußfassung über den Vermögensanfall nach Auflösung der Anstalt.
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—. f
8 56.
Einladungen.
Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand vorbehaltlich
der Bestimmung in 8 74 mittels dreimaliger Bekanntmachung in der Leipziger Zeitung
unter Einhaltung einer von der ersten Einrückung ab zu berechnenden vierwöchigen
Frist.
Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen.
Die Einladung zur Vorstandssitzung bewirkt der Vorsitzende unter Angabe der
Tagesordnung brieflich.
867.
Wahlverfahren.
Die Wahlen zu Vorstandsmitgliedern und zu deren Stellvertretern erfordern
absolute Stimmenmehrheit, jedoch so, daß wenn bei der ersten Wahlhandlung eine
absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht worden ist, bei der zweiten die relative
Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Durch Zuruf dürfen diese Wahlen nur erfolgen, wenn aus der Mitte der Wähler
der Antrag darauf gestellt worden und ein Widerspruch dagegen nicht erfolgt ist.
Wird in der Zeit zwischen der ersten Einrückung der Einladung zur Haupt—
versammlung und der letzteren oder in der Hauptversammlung selbst die Stelle eines
Mitgliedes oder eines stellvertretenden Mitgliedes frei, so hat der Vorsitzende die
erforderliche Ersatzwahl auf die Tagesordnung der einberufenen, beziehentlich bereits
begonnenen Hauptversammlung zu setzen.
Diese Wahlen, sowie die Wahlen des Vorsitzenden im Vorstande und seiner
Stellvertreter werden durch den für die Anstalt bestellten Königlichen Kommissar im
amtlichen Teile der Leipziger Zeitung bekannt gemacht.
1911. 12