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von dem Bodensatze sich abscheidende Flüssigkeit abgegossen. Ist dies geschehen, so
wird der Bodensatz mit 10 cem destilliertem Wasser aufgeschwemmt, durch sterilisierte
(ausgekochte) Gaze oder grobe Leinwand geseiht und je die Hälfte der durchgeseihten
Flüssigkeit an Meerschweinchen verimpft.
Die vorgängige Behandlung mit Antiformin kann auch bei Lungenauswurf und
Ausflußmaterial aus der Gebärmutter angewandt werden, wenn sich zeigen sollte,
daß nach Verimpfung dieses Materials häufiger vorzeitige Todesfälle bei den Impf-
tieren eintreten. Bei Lungenauswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmutter ist
jedoch das Antiformin in etwa 5 prozentiger Mischung zu verwenden.
Zu jedem Tierversuche sind mindestens 2 Meerschweinchen zu verwenden. Die
Verimpfung des Impfmaterials hat in der Regel in die Muskulatur der inneren
und hinteren Fläche eines Hinterschenkels zu erfolgen.
Die geimpften Meerschweinchen können zum Zwecke der Feststellung des Impf—
ergebnisses getötet werden, sobald die der Impfstelle benachbarten Lymphknoten als
harte, schmerzlose, von der Umgebung scharf abgegrenzte Knoten von Kleinerbsengröße
und darüber hervortreten. Dies kann schon am 10. Tage nach der Impfung der Fall
sein. Treten die Lymphdrüsenveränderungen nicht auf, dann sind die Versuchstiere
frühestens 6 Wochen nach Vornahme der Impfung zu töten.
Tuberkulose bei den Impftieren ist als festgestellt anzusehen, wenn in tuberkulose—
verdächtigen Veränderungen der Tiere einwandfrei Tuberkelbazillen nachgewiesen sind.
Läßt die bakteriologische Untersuchung tuberkuloseverdächtiger Herde bei den Ver—
suchstieren ausnahmsweise einen Zweifel bestehen, so sind die verdächtigen Herde an
mindestens 2 weitere Meerschweinchen zu verimpfen, und außerdem ist neues Material
von dem in Frage kommenden tuberkuloseverdächtigen Rinde zur Untersuchung ein-
zufordern.
Die Landesregierung kann Abweichungen von der Ausführung des vorstehend
geschilderten Verfahrens bei der bakteriologischen Untersuchung der Ausscheidungen
tuberkuloseverdächtiger Rinder zulassen.
1912. 26