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und §§ 15 bis 27) vorgenommen werden. In diesem Falle ist dafür zu sorgen,
daß der Dünger und sonstige Schmutz, die Streu, Futterreste, das Schmutz-
wasser usw. vor erfolgter Desinfektion auch nicht vorübergehend an solche
Orte gebracht werden, von denen Schmutzwasser in andere Gehöfte, auf
fremden Personen und Tieren zugängliche Wege, in Brunnen, Wasserläufe
und sonstiges Nutzwasser abfließen kann.
Eine Desinfektion vor der Reinigung ist auch dann vorzunehmen, wenn
die Reinigung ohne vorherige Desinfektion für die Personen, die die Reinigung
besorgen, mit einer Ansteckungsgefahr verknüpft ist, wie beim Milzbrand und
Rotz (88 15, 18).
86.
G) Mit Gerätschaften, Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen
ist in nachstehender Weise zu verfahren:
1. Brennbare Gegenstände von geringem Werte sind zu verbrennen.
2. Hölzerne Stall= und Fahrgeräte (Futterkasten, Eimer, Stiele von Besen,
Gabeln, Schippen usw., Futterschwingen, Wagen, Schleifen, Geschirrteile,
Holzschuhe usw.) sind mit heißer Soda= oder Seifenlösung gründlich zu
scheuern.
3. Geräte aus Eisen oder anderem Metalle (Ketten, Ringe, Gabeln,
Schippen, Striegel, Gebisse von Zaumzeugen, Maulkörbe, Tröge, sonstige
Futter= und Tränkgeschirre und andere Gefäße, Käfige usw.) sind, soweit sie
nicht zur Desinfektion (Abschnitt III) dem Feuer ausgesetzt werden, gründlich
zu putzen und mit heißem Wasser abzuspülen.
Leder= oder Gummiteile (Halfter, Gurte, Zaumzeuge, Zuggeschirre, Sättel,
Riemen, Polsterüberzüge, Lederschuhe, Hundehalsbänder, Maulkörbe, Peit-
schen usw.) sind mit Seifenwasser abzubürsten.
Gegenstände aus Zeug (Decken, Gurte, Halfter, Stricke, Polsterüberzüge,
Kleidungsstücke, Bettzeuge usw.) sind durch Abbürsten mit Seifenwasser vom
Schmutze zu befreien.
Haare, Wolle, Federn, Polstereinlagen und ähnliche Gegenstände
sind, in dünnen Lagen ausgebreitet, mindestens 3 Tage lang zu lüften und
dabei möglichst oft zu wenden.
(2) In den Fällen des § 5 Nr. 10 Abs. 2 ist auch bei Gerätschaften, Kleidungs-
stücken und sonstigen Gegenständen eine vorherige Desinfektion erforderlich.
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