Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 213 — 
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer 
Säge durchtrennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach 
hinten und liegen bei größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippen- 
knorpel an die Rippen, bei kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen. 
(3) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge- 
linien angeheftet ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufel- 
knorpel abgetrennt, das Brustbein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und 
den abgesägten Teilen der Knorpelstücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und 
dabei das Mittelfell und der Herzbeutel mit Vermeidung jeder Verletzung des letzteren 
abgetrennt. 
(4) Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, die 
Knorpel der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten 
Teile der Knorpelendstücke der Rippen geprüft. 
(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des 
Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß 
oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das 
Aussehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich 
der darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels 
gelegenen Gefäße anzugeben. 
(e) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei 
sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener ungewöhnlicher 
Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutelblätter 
und die Dicke der letzteren. 
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, 
Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der 
einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen 
Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem 
natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt. 
(s) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile: 
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten 
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen 
Offnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor= und Herzkammern durch 
vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Offnung ist die Basis des Herzens zu 
schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen 
anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer, dann der rechte Vorhof#, ferner der 
linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt jedes Abschnitts 
29 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.