Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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und der letztere hinter der Unterbindung abzuschneiden. Auch der kleine Grimmdarm 
ist an der Ansatzstelle des Gekröses mit der Darmschere aufzuschneiden. Nachdem 
ferner das Gekröse des großen Grimmdarms nebst Lymphgefäßen und Lymphknoten 
untersucht, die äußere Beschaffenheit des Blind- und Grimmdarms ermittelt und 
Netz und Bauchspeicheldrüse von der magenähnlichen Erweiterung des großen Grimm— 
darms abgetrennt worden sind, werden beide Darmteile im Zusammenhang aus der 
Bauchhöhle herausgenommen. Darauf ist der große Grimmdarm dicht neben den 
Blutgefäßen und in ihrem Verlauf und der Blinddarm im Verlauf eines Band— 
streifens mit der Darmschere aufzuschneiden. Schon während des Aufschneidens ist 
der Inhalt der einzelnen Darmabschnitte festzustellen. Ferner wird nach der Reini— 
gung des Darmes die Beschaffenheit der einzelnen Abschnitte ermittelt, wobei die 
lymphatischen Haufen im Dünndarm besonders zu beachten sind. 
2. Sodann werden Milz und Netz herausgenommen. Bei der Milz sind Länge, 
Breite und Dicke zu bestimmen. Dann wird die Milz über die äußere Fläche der 
Länge nach durchschnitten. Wenn einzelne Stellen verändert sind, werden sie noch 
besonders durchschnitten. 
3. Magen und Zwölffingerdarm werden, nachdem ihre äußere Beschaffenheit 
untersucht worden ist, in ihrer natürlichen Lage geöffnet, und zwar der Magen an 
seiner großen Krümmung und der Zwölffingerdarm an seiner unteren Fläche. Schon 
während des Aufschneidens wird der Inhalt des Magens und des Zwölffingerdarms 
betrachtet und bestimmt. Dann wird die Wegsamkeit des Lebergallenganges, namentlich 
seines in der Darmwand gelegenen Teiles, ermittelt. Man betrachtet das Vatersche 
Divertikel, preßt den Inhalt durch sanften Druck hervor und stellt durch Druck auf 
den Gang die Ausflußmöglichkeit der Galle fest. Schließlich wird der Gallengang 
bis zur Leberpforte aufgeschnitten; dabei wird gleichzeitig die Pfortader geprüft. 
Zur weiteren Untersuchung werden Magen und Zwölffingerdarm herausgenommen. 
4. Die Bauchspeicheldrüse wird erst nach dem Magen und Zwölffingerdarm 
untersucht. Etwaige Veränderungen werden gewöhnlich schon während des Abtrennens 
von der magenähnlichen Erweiterung des Grimmdarms wahrgenommen. Inm all- 
gemeinen ist sie ein Organ von geringer pathologisch-anatomischer Bedeutung. 
5. Die Leber wird, nachdem ihre Lage bestimmt ist, herausgenommen und 
zuerst äußerlich untersucht. Dann wird durch jeden Lappen ein großer, langer Schnitt 
geführt und darauf der Blutgehalt und die Beschaffenheit des Gewebes bestimmt. 
Hierbei ist der Zustand der Leberläppchen, namentlich das Verhalten ihrer äußeren 
und inneren Abschnitte, anzugeben. 
6. Um die Nieren und Nebennieren herauszunehmen, wird ein horizontaler 
Längsschnitt außenwärts von den Nieren durch das Bauchfell gemacht, letzteres nach
	        
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