Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Verbindungen der einzelnen Magenabteilungen mit benachbarten Organen zu achten. 
Hierauf wird die Milz vom Pansen abgelöst. Dann werden die vier Magenabteilungen 
zunächst äußerlich und dann nach Offnung untersucht. Nachdem alsdann das Gekröse 
des Dünndarms geprüft worden ist, wird der Hüftdarm in der Nähe der Hüftblind— 
darmöffnung unterbunden und vor der Unterbindung durchschnitten. Hierauf werden 
Hüft- und Leerdarm ganz dicht am Gekröse abgetrennt und der Leerdarm, nachdem 
der Zwölffingerdarm am hinteren Ende unterbunden worden ist, hinter der Unter— 
bindung abgeschnitten. Jetzt werden Leer- und Hüftdarm an derjenigen Stelle, 
wo sich das Gekröse ansetzt, aufgeschlitzt. Sodann wird das Gekröse des kleinen Grimm— 
darms untersucht, der letztere vor dem Übergang in den Mastdarm abgeschnitten 
und bis zu der Stelle, wo er sich mit dem Zwölffingerdarme kreuzt, hart am Gekröse 
abgelöst. Endlich wird auch der Zwölffingerdarm vom Gekröse abgetrennt, aber 
nicht geöffnet. Blind= und Grimmdarm werden im Zusammenhange herausgenommen, 
nachdem die Gekröswurzeln durchschnitten worden sind. Darauf wird das Gekröse 
untersucht. Dann werden die Windungen des großen Grimmdarmlabyrinths von- 
einander gelöst und mittels Schere dicht an der Gekrösansatzstelle aufgeschnitten. 
Schließlich wird der Zwölffingerdarm in seiner natürlichen Verbindung mit der 
Leber aufgeschnitten und in der gewöhnlichen Weise geprüft. 
2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle gelegenen 
Organe erfolgt wie beim Pferde. 
3. Schwein. 
1. Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unterbunden 
und zwischen den Unterbindungen durchschnitten worden ist, wird sein hinteres, 
zwischen den Gekrösplatten gelegenes Ende hervorgezogen und in Verbindung mit 
dem Leer= und Hüftdarm dicht am Gekröse abgeschnitten. Ferner wird der Hüft- 
darm in der Nähe der Hüftblinddarmöffnung unterbunden und vor der Unterbindung 
durchschnitten. Nunmehr wird der ganze Dünndarm an der Ansatzstelle des Gekröses 
mit einer Darmschere aufgeschlitzt. Blinddarm, großer und kleiner Grimmdarm 
werden im Zusammenhange herausgenommen, indem man die Gekröswurzeln 
durchschneidet. Der kleine Grimmdarm wird dicht vor dem Mastdarm abgeschnitten. 
Dann werden die Windungen des großen Grimmdarms vorsichtig auseinandergezogen 
und ausgelöst und darauf an der Gekrösansatzstelle aufgeschnitten. Der Untersuchung 
des Darmkanals hat stets diejenige des Gekröses mit seinen Lymphknoten, Lymph- 
und Blutgefäßen vorauszugehen. Nächstdem werden Netz und Milz herausgenommen. 
2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle ge- 
legenen Organe erfolgt wie beim Pferde.
	        
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