Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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mark mit der harten Rückenmarkshaut hinter dem großen Hinterhauptsloche durch— 
schnitten. Das Rückenmark darf hierbei weder gedrückt noch gequetscht werden. Nun— 
mehr wird die Beschaffenheit der unteren Abschnitte der harten Rückenmarkshaut 
und diejenige der weichen Rückenmarkshaut geprüft, demnächst das äußere Verhalten 
des Rückenmarkes angegeben und endlich eine größere Zahl von Querschnitten mit 
einem dünnen und scharfen Messer durch das Rückenmark geführt, um seine innere 
Beschaffenheit zu bestimmen. Schließlich werden die Wirbel und Wirbelscheiben 
geprüft und, wenn Veränderungen an ihnen ermittelt worden sind, die betreffenden 
Wirbel herausgenommen und in der Regel in der Richtung des Pfeildurchmessers 
durchsägt. 
III. Besonoere Bestimmungen über die Zerlegung bei 
einzelnen Seuchen. 
8 19. 
(1) In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Zer— 
legung eines Tieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein ver— 
kürztes Verfahren in der Weise angewandt werden, daß zunächst gewisse Teile 
oder Gegenden des Körpers untersucht werden. 
(2) Ist bei dieser Untersuchung eine Seuche nicht ermittelt, jedoch der Krankheits- 
zustand des Tieres wegen der etwa in Betracht kommenden Entschädigungsleistung 
festzustellen, so ist die Zerlegung vollständig auszuführen. 
(3) Bei dem verkürzten Verfahren ist, je nachdem die eine oder die andere Seuche 
vermutet wird, folgendermaßen vorzugehen. 
1. Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche. 
8 20. 
A. Milzbrand. 
(1) Soweit nicht nach Anordnung der Landesregierung auf Grund des Ergeb- 
nisses eines anderen Untersuchungsverfahrens von der Zerlegung ganz oder teilweise 
abgesehen werden kann, sind zunächst Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, 
an denen krankhafte Zustände bei der äußeren Besichtigung des Tieres wahrgenommen 
oder vermutet werden, zu untersuchen. 
(2) Sodann ist die Bauchhöhle zu öffnen, um einen etwaigen ungewöhnlichen 
Inhalt in ihr sowie das Verhalten des Magens, des Darmes, des Gekröses, der Milz 
und der in der Bauchhöhle gelegenen Lymphknoten zu ermitteln. Dabei ist auch die 
Beschaffenheit des Blutes zu bestimmen.
	        
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