Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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(3) Die weitere Zerlegung des Tieres kann, soweit die Landesregierung nicht 
eine andere Bestimmung trifft, unterbleiben, wenn schon auf Grund der bisherigen 
Untersuchung das Vorhandensein von Milzbrand nachgewiesen erscheint. Andernfalls 
sind auch die Brusthöhle und die Halsorgane zu öffnen und zu untersuchen. Die 
Untersuchung hat sich auf die Lymphknoten der verschiedenen Körperteile, den 
Schlundkopf, den Kehlkopf, die Luftröhre, die Lungen und das Herz zu erstrecken. 
Schließlich ist der Zustand der Leber, der Nieren und bei weiblichen Tieren der 
Gebärmutter festzustellen. 
(4) In der Niederschrift ist anzugeben, ob die Tiere vor der Untersuchung noch 
ungeöffnet oder ob sie bereits ganz oder teilweise zerlegt waren, und ob vorgeschrittene 
Fäulnis vorlag. 
B. Rauschbrand. 
Vor allem ist die Beschaffenheit der Haut, der Unterhaut und der Muskulatur 
festzustellen. Dann ist der Zustand der zugehörigen Lymphknoten zu bestimmen. 
Ferner sind Milz, Leber, Nieren und Herz, bei weiblichen Tieren auch Geschlechtsorgane, 
zu untersuchen. Auch das Verhalten der serösen Häute ist anzugeben. 
C. Wild- und Rinderseuche. 
Entsprechend den drei Formen, in denen die Wild- und Rinderseuche auftritt, 
sind besonders zu untersuchen 
a) Haut, Unterhaut und Lymphknoten an dem Kopfe, dem Halse und der Zunge, 
b) Brusthöhle, Herzbeutel, Lungen und Lymphknoten, 
c) Darm. 
Zur sicheren Feststellung der unter A bis C genannten Seuchen ist in der Regel 
die Untersuchung einer Blutprobe oder eines Teiles eines Organs, z. B. der Milz, 
oder des Gewebssafts der blutig veränderten Teile auf die Anwesenheit der Erreger 
durch mikroskopische Prüfung und, wenn deren Ergebnis zweifelhaft bleibt, durch An- 
legung von Kulturen oder durch Verimpfung auf geeignete Versuchstiere notwendig. 
2. Tollwut. 
21. 
(1) Auf die Feststellung des Inhalts des Magens und Darmes ist besonderer Wert 
zu legen. Dann ist der Zustand der Schleimhaut des Magens und Darmes zu be- 
stimmen. Nunmehr folgt die Untersuchung der Maulhöhle, des Schlundkopfs, der 
Mandeln und der an den Halsorganen gelegenen Lymphknoten. Weiter sind Nieren, 
Leber und Milz zu prüfen. Auch die Beschaffenheit des Blutes ist zu beachten.
	        
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