Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

— 229 — 
Anlage zu der Anweisung für das 
  
Zerlegungsverfahren bei Viehseuchen. 
  
Niederschrift über die Zerlegung verendeter 
oder getöteter Tiere. 
Aufgenommen in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
am . . . . . tten . .. 19 
Es wurde heute rse mittag . Uhrn 
................................................ derKadavcrdam 
verendet 
..... tenquhr -·-—F—-eIE-se——e-n 
getöteten 
d.................................... zu............................... 
gehörigen............................ besichtigt und geöffnet. 
Die äußere und innere Besichtigung wurde durch den tierarzt 
Bezirks- 
............................. zu...........................Vorgenommen. 
An der Zerlegung nahm der von dem Besitzer des Tieres zugezogene Tierarzt 
..................................... teil. 
AußerdemwohntenderZerlegungbeiklI................................ 
*) An dieser Stelle sind die Namen des etwa anwesenden Beamten der Polizeibehörde 
und des anwesenden Besitzers oder seines Stellvertreters einzutragen. 
31 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.