Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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h) Offnung des Wirbelkanals. 
78. Häute des Rückenmarkes: .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
79. Rückenmark: . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
80. Wirbel und Wirbelschebeenn . . .. 
C. Gutachten. 
Kreis- 
Unte ist des —. 6(Oi : 
nterschrif Bezirks- tierarztes 
Erklärung und Unterschrift des etwa vom Besitzer des Tieres zugezogenen 
Tierarztes: 
Unterschriften des anwesenden Beamten der Polizeibehörde und des etwa 
zugezogenen Protokollführers:
	        
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