Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
Militär-Marine-Schutztruppen-Pensionsrechnung. 
Zahlungsordnung für 191 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Invalide, hemaliaer 
Rentenempfänger. alige 
DKasse zu 
Monat Geldbetrag n 1Unterschrift 
4 Fif. des Kassenbeamten 
April 
Mai 
Inni 
Juli 
August 6 
September 
den ten September 191 
Vor dem erscheint heute der von Person 
». .Rentenempfänger 
bekannte, gehörig beglaubigte Irvalid= 
und erklärt: 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Beamter oder in der Eigen- 
schaft eines Beamten nicht Hich- und beziehe das auf Seiie dieses 
Buches aufgeführte Einkommen?). 
Die vorstehenden Gebührnisse habe ich richtig empfangen, was ich hiermit 
ausdrücklich anerkenne. 
**) 
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
**) Unterschrift des Empfängers (Vor= und Zunamen). 
*s#) Unterschrift des Bescheinigenden mit leserlichem Dienststempelab drucke. Bei im 
Zivildienst angestellten Empfängern ist die Verhandlung durch die betreffende Zivilbehörde 
  
zu vollziehen.