Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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1. 
Militär-Marine-Schutztruppen-Pensionsrechnung. 
Zahlungsordnung für 191 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Invalide, ehemaliger 
Rentenempfänger, ger- 
Kasse zu 
Monat Geldbetrag Unterschrift 
* Fil. des Kassenbeamten 
Oktober 
UNovember » 
Dezember i 
.-..---»-»—-. ----—»--—---- - 
Januar 
Februar 
Mär; 1 
U den . ten Marz 191. 
Vor dem erscheint heute der von Person 
..». .Rentenempfänger 
bekannte, gehörig beglaubigte Invalide 
und erklärt: 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Beamter oder in der Eigen- 
schaft eines Beamten nicht und beziehe das auf Seie dieses 
Buches aufgeführte Einkommen). 
Die vorstehenden Gebührnisse habe ich richtig empfangen, was ich hiermit 
ausdrücklich anerkenne. 
*“ 
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
*#) Unterschrift des Empfängers (Vor= und Zunamen). 
**##) Unterschrift des Bescheinigenden mit leserlichem Dienststempelabdrucke. Bei im 
Zivildienst angestellten Empfängern ist die Verhandlung durch die betreffende Zivilbehörde 
zu vollziehen. 
  
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