Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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personen taktvoll und höflich benehmen. Auch wird ihnen besonders anempfohlen, 
im Interesse des Dienstes mit allen Polizeiorganen, mit denen sie in Berührung 
treten, kameradschaftliche Beziehungen zu pflegen. 
Dresden, den 9. Mai 1912. 
Ministerium des Innern. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. 
  
Nr. 32. Bekanntmachung, 
eine Ergänzung der Hofrangordnung betreffend; 
vom 17. Mai 1912. 
Mi Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs werden in der Hof- 
rangordnung Klasse III Nr. 4 an Stelle der Oberkonsistorialräte 
„die Geheimen Konsistorialräte" 
eingefügt und in Klasse III Nr. 9 neben den Ober-Regierungs-,-Finanz-, -Justizräten 
„die Oberkonsistorialräte" 
mit aufgeführt. 
Dresden, den 17. Mai 1912. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. Beck. 
Graf. 
Nr. 33. Bekanntmachung 
über die Einrichtung pädagogischer Seminare an den höheren Unterrichts- 
anstalten und über den Vorbereitungsdienst der Kandidaten des höheren 
Schulamtes: 
vom 21. Mai 1912. 
  
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat Bestimmungen über 
die Einrichtung pädagogischer Seminare an den höheren Unterrichtsanstalten und 
1912. 36
	        
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